Deutsche Bürger fordern das Recht auf saubere Luft

In Deutschland wird die Regierung von einer Gruppe von Bürgern verklagt, weil sie die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Luftqualität nicht schnell genug in die eigene Gesetzgebung umgesetzt hat. Die Kläger berufen sich auf das grundlegende Menschenrecht, saubere Luft atmen zu können.

Im vergangenen Jahr hat die Weltgesundheitsorganisation neue Luftqualitätsrichtlinien herausgegeben und die bestehenden empfohlenen Grenzwerte erheblich gesenkt. Obwohl diese Richtlinien rechtlich nicht bindend sind, fordern die Kläger die Bundesregierung zum Handeln auf.

Verfassung

„Luftverschmutzung wird zwar nicht allgemein als offizielle Todesursache gemeldet, aber sie fordert viele Menschenleben“, sagen die Kläger. „Mehrere lang anhaltende Krankheiten – darunter Krebs, Herzprobleme, Atemnot und Schlaganfälle – sind oft die Folge von Luftverschmutzung.“

Die Beschwerde wurde von sieben Bürgern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Sagt die Gruppe die vier am stärksten verschmutzten Städte aus Deutschland – München, Düsseldorf, Berlin und Frankfurt – und wird von den Umweltverbänden ClientEarth und der Deutschen Umwelthilfe unterstützt.

„Die Politik tut zu wenig, um die Menschen zu schützen“, behaupten die Kläger. „Gerade die Gruppen, die der stärksten Belastung ausgesetzt sind, werden oft ignoriert. Es gibt viele Möglichkeiten, die Umweltverschmutzung zu reduzieren, aber der politische Mut zum Handeln fehlt. Um das zu ändern, fordern wir jetzt unser Recht auf saubere Luft ein.

Die Kläger berufen sich auf das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die Kläger erkennen an, dass die Bundesregierung nicht gegen nationales Recht verstoße, weisen aber darauf hin, dass die Regelungen auf veralteter Wissenschaft beruhen.

„Damit sind die deutschen Bürger einer Luftverschmutzung ausgesetzt, die fünfmal höher ist als die von der Weltgesundheitsorganisation festgelegten Standards“, stellen die Aktivisten fest.

Handlungsbedarf

Solche rechtlichen Schritte gibt es nicht nur in Deutschland. Im April vergangenen Jahres entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die deutschen Regelungen teilweise verfassungswidrig seien. Es wurde festgestellt, dass die Generationengerechtigkeit durch die Verlagerung der Gesetzgebungslast auf künftige Generationen gefährdet wird.

Ähnliche Aktionen waren auch anderswo in Europa zu beobachten. Im August letzten Jahres wurde der französische Staat mit einer Geldstrafe von 10 Millionen Euro belegt, weil er die Luftqualität in mehreren Regionen nicht verbessert hatte. Nun droht erneut eine 20-Millionen-Euro-Strafe, weil nach dem letztjährigen Urteil nicht ausreichend gehandelt wurde.

Im Mai dieses Jahres wies ein Berater des Europäischen Gerichtshofs darauf hin, dass die Bürger der Europäischen Union ihre Regierungen verklagen könnten, wenn ihre Gesundheit durch illegale Luftverschmutzung bedroht sei.

Die Europäische Union ist sich bewusst, dass neue Grenzwerte für die Luftverschmutzung festgelegt werden müssen. Daraus resultiert ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Luftqualitätsleitlinien.

Irmina Kotiuk, Grundrechtsanwältin bei ClientEarth, bedauert jedoch, dass solche Verfahren unnötig in die Länge gezogen werden. „Die Gesetzgebung zur Luftverschmutzung wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union immer noch mit großen Verzögerungen umgesetzt“, betonte Kotiuk.

„Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, um zu verhindern, dass unnötig neues Leben zerstört wird und künftige Generationen eine noch größere Umweltbelastung erleiden.“

(kg)

Lorelei Schwarz

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