Tesla darf in Deutschland weiterhin mit seinem vollautonomen Fahren und Autopiloten werben. Das Bundesgericht entschied erst nach einer Beschwerde.
Die Wettbewerbszentrale, die für einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen in Deutschland sorgt, zog den Fall zunächst vor ein erstinstanzliches Gericht. Laut der Wettbewerbsbehörde soll Tesla nicht mit dem Begriff Full Self-Driving System werben dürfen, da sich das System noch in der Entwicklung befindet. Die Verwendung des Begriffs in der Werbung wäre daher irreführend, so der Watchdog. Zudem ist vollautonomes Fahren in Europa (noch) nicht legal.
Vollständiges Selbstfahren täuscht schließlich nicht
Das erstinstanzliche deutsche Gericht hatte zugunsten der Wettbewerbszentrale entschieden, woraufhin Tesla Berufung einlegte. Mit Erfolg, denn das Bundesgericht entschied, dass Tesla die Begriffe Full Self-Driving und Autopilot weiterhin in seiner Kommunikation verwenden dürfe.
Auch Tesla wird in den USA angeblich irreführende Werbung vorgeworfen. Die kalifornische Aufsichtsbehörde ist der Meinung, dass Tesla das System besser präsentiert, als es ist, und es sieht so aus, als könnten seine Autos autonomer fahren, als sie es tatsächlich tun.
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