Der Besitz und Konsum von Cannabis ist für Erwachsene in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen ab Mitternacht legal. Am 1. April tritt das sogenannte Cannabis-Gesetz in Kraft, das die Regierung trotz großen Widerstands von Opposition, Ländern und Berufsverbänden im Gesundheitsbereich, der Justiz und der Polizei durchgesetzt hat.
„Heute machen wir Schluss mit einer gescheiterten Verbotspolitik“, verteidigt Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Er spricht von einer historischen Chance. „Wir verbinden jetzt eine echte Alternative zum Schwarzmarkt mit einem besseren Schutz für Kinder und Jugendliche. So konnte es nicht weitergehen. »
Die Regierung sagt, der Cannabiskonsum habe trotz des Verbots zugenommen und der Schwarzmarkt wachse. Dort gewonnenes Cannabis birgt möglicherweise auch höhere Gesundheitsrisiken, da der Wirkstoff unbekannt ist und das Cannabis giftige Zusatzstoffe und Verunreinigungen enthalten könnte.
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Zunächst sind der Besitz, der private Anbau und der Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Ab Juli können Produzentenvereinigungen in einer zweiten Phase unter strengen staatlich kontrollierten Bedingungen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder liefern. Gleichzeitig sieht das Gesetz Maßnahmen zur Abhängigkeitsvermeidung vor.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen verschwinden. Jeder über 18 Jahre darf nun 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf transportieren. Zu Hause sind drei Pflanzen und bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt. Blasen ist nicht überall erlaubt. So gilt beispielsweise ein Verbot in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, in Schulen, Kindergärten sowie auf Spiel- und Sportplätzen. Auch das Rauchen von Cannabis in Fußgängerzonen ist tagsüber verboten.
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