23.01.2024
•
Lesezeit 1 Minute
772 Ansichten
•
zu schützen
Die Bundesregierung könnte die rechtsextreme Partei „Die Heimat“ für sechs Jahre von der Förderung ausschließen. Es war das Verfassungsgericht, das entschied. Das Gericht bezeichnete die Partei als undemokratisch. Laut deutschen Medien könnte dieser Schritt zu einer weiteren Debatte darüber führen, ob ähnliche Maßnahmen gegen die weitaus populärere Alternative für Deutschland (AfD) ergriffen werden sollten. Dies wird von der ANP gemeldet.
2017 hob das Karlsruher Gericht das Verbot von „Die Heimat“ auf, die damals noch „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) hieß. Die Richter kamen dann zu dem Schluss, dass die Partei zu marginal sei, um eine ernsthafte Gefahr darzustellen. Das Parlament änderte später die Verfassung, um die staatliche Finanzierung extremistischer Parteien zu blockieren. Das passiert derzeit bei Die Heimat.
Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden haben politische Parteien Anspruch auf staatliche Zuschüsse. Dieses Geld kann beispielsweise für Wahlkämpfe verwendet werden. Die Heimat ist derzeit nicht groß genug, um davon zu profitieren, profitiert aber als politische Partei von Steuervorteilen. Nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs können diese nun auch zurückgenommen werden.
„Preisgekrönter Organisator. Social-Media-Enthusiast. TV-Fan. Amateur-Internet-Evangelist. Kaffee-Fan.“