In Deutschland muss bald jedes große börsennotierte Unternehmen mindestens eine Frau im Vorstand haben. Das Kabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der sicherstellt, dass jedes börsennotierte Unternehmen mit mehr als zweitausend Mitarbeitern mindestens eine Frau (und mindestens einen Mann) in der Geschäftsleitung hat. Der Vorschlag muss noch im Bundestag beraten werden.
Die Regel gilt für etwa siebzig Unternehmen. Dreißig von ihnen haben mittlerweile keine Frauen in ihren Vorständen. Auch für die neunzig Unternehmen, an denen der Staat mehrheitlich beteiligt ist, wie zum Beispiel die Bahngesellschaft DB, führt die Bundesregierung Regeln ein. Sie müssen nun mindestens eine Frau in ihrem Top-Management haben, wenn es mehr als zwei Personen umfasst.
Auch halbstaatliche Unternehmen müssen ausführlich begründen können, wenn sie einen Vorstand oder Aufsichtsrat ohne Frauen haben. Gleiches gilt für die beiden höchsten Führungsebenen unterhalb des Vorstands.
Wir wissen immer noch nicht, welche Konsequenzen es für Unternehmen haben wird, die sich nicht an die Regeln halten.
Familienministerin Franziska Giffey (SPD) nennt das Gesetz einen „Meilenstein“ für Frauen in Führungspositionen. Ihrer Meinung nach „bereichern qualifizierte Frauen das Wirtschaftsleben“.
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ergänzt, dass Frauen eine „positive Ausstrahlung“ hätten und als Vorbilder dienen könnten. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) glaubt, dass „die Zeit der freiwilligen Maßnahmen endgültig vorbei ist“.
Auch in den Niederlanden muss ab diesem Jahr eine Frauenquote gelten: Mindestens ein Drittel der Führungskräfte in börsennotierten Unternehmen müssen bald Frauen sein. Seit 2016 gibt es in Deutschland eine Regel, nach der 30 % der Aufsichtsräte der größten Unternehmen Frauen sein müssen.
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