Immer mehr Menschen erkennen, dass Deutschland der wichtigste Handelspartner der Niederlande ist. Allein mit dem Freistaat Bayern handeln wir mehr als mit China. Diese gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeit spiegelt sich auch in der Rechtsdienstleistung wider. Aus diesem Grund haben wir 11 wichtige Unterschiede zwischen den beiden Rechtssystemen aufgelistet.
Arbeitsrechtliche Abmahnung. Foto: Dirk Vorderstraße (Flickr, CC)
Es kommt häufig vor, dass Unternehmer Rechtsberatung benötigen. Generell sind die Beziehungen zwischen niederländischen und deutschen Geschäftspartnern ausgezeichnet. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass niederländische Unternehmer aufgrund eines Konflikts mit einem deutschen Geschäftspartner in manchen Fällen immer noch vor ein deutsches Gericht gehen müssen. In einem solchen Fall ist es gut zu wissen, dass sich das deutsche Verfahrensrecht in mehreren Punkten erheblich vom niederländischen Verfahrensrecht unterscheidet.
Nehmen Sie einen deutschen Anwalt mit
Wenn Sie als niederländischer Unternehmer vor einem deutschen Gericht erscheinen müssen, empfiehlt es sich, immer einen deutschen Anwalt zu konsultieren (Rechtsanwalt) in die Hand zu nehmen, auch wenn dies für a nicht verpflichtend ist Amtsgericht (vergleichbar mit einem niederländischen Kantonsgericht). Amtsorientiert Sie bearbeiten Akten mit Beträgen bis zu 5.000 Euro oder unter anderem Miet- und Familienangelegenheiten. Darüber hinaus gibt es in Deutschland eine Reihe weiterer Fachgerichte, etwa für Arbeitsrecht, Soziales oder Verwaltungsrecht.
Um das deutsche Rechtssystem besser zu verstehen, hier 11 wichtige Unterschiede auf einen Blick:
1. Deutsche Rechtsanwälte arbeiten seltener im Stundensatz
Es ist sehr wichtig zu wissen, dass deutsche Anwälte oft nicht stundenweise abrechnen. Nach deutschem Recht zahlen Anwälte automatisch nach einem tabellarischen System, wobei die Vergütung von der Bedeutung des Falles abhängt. In diesem System ist die Vergütung des Anwalts umso höher, je größer der Fall ist. Für verschiedene Aktionen müssen zusätzliche Gebühren gezahlt werden.
Bei erheblichen Zinsen kann es daher sinnvoll sein, mit einem Anwalt einen Stundensatz zu vereinbaren. Je nach Umfang und Komplexität des Falles kann diese Maßnahme für den Mandanten günstiger sein als eine gerichtliche Entschädigung. Wer sich für einen Stundensatz entscheidet, muss einer ausdrücklichen schriftlichen Erstattungsvereinbarung zustimmen.
2. Dem Gewinner werden seine Auslagen vollständig erstattet
Ganz wichtig zu wissen ist auch, dass der obsiegenden Partei die im tabellarischen System ermittelten Kosten in voller Höhe erstattet werden. Dies ist ein grundlegender Unterschied zu den Niederlanden, wo die Kosten im Allgemeinen bei weitem nicht durch den Kostenbeschluss des Gerichts gedeckt werden.
Eine Ausnahme von dieser Regel findet sich in arbeitsgerichtlichen Verfahren in Deutschland im sogenannten Arbeitsorientiert. In solchen Fällen trägt jede Partei unabhängig vom Ausgang des Falles ihre eigenen Anwaltskosten. Es besteht daher keine Anordnung zur Zahlung der von der unterlegenen Partei zu tragenden Kosten.
3. Kosten werden in Deutschland unterschiedlich berechnet
Ein Vorteil dieses tabellarischen Systems besteht darin, dass die Kosten einer Gerichtsverhandlung in Deutschland genau abgeschätzt werden können. Auch die Gerichtskosten, also Gerichtskosten, werden nach einem tabellarischen System berechnet. Während in den Niederlanden die Gerichtsgebühren für Fälle mit Zinsen bis zu 100.000 Euro festgelegt sind und auch für alle Fälle mit Zinsen über diesem Betrag ein fester Betrag gilt, ist das in Deutschland ganz anders und dort steigen auch die Anwaltskosten proportional zur Bedeutung des Falles .
Bei sehr großer Bedeutung des Falles müssen die Verfahrensbeteiligten daher deutlich höhere Gerichtskosten zahlen als in den Niederlanden. In den Niederlanden zahlt man als Unternehmer noch immer 1.929 Euro für Gerichtsverfahren bis zu 100.000 Euro, während in Deutschland die Gerichtskosten sukzessive steigen. In Deutschland zahlt man bei einem Zivilprozess mit Zinsen von beispielsweise 100.000 Euro etwa 3.000 Euro an Gerichtskosten und bei Zinsen von beispielsweise 10.000 Euro nur etwa 700 Euro.
4. Die Widerklage erhöht die Prozesskosten
Es gibt noch einen weiteren Unterschied zu Deutschland. In den Niederlanden wird häufig eine „Gegenklage“ vorgelegt, also eine Widerklage der beklagten Partei. Eine solche Widerklage führt in den Niederlanden nicht zu einer Erhöhung der Prozesskosten, während dies in Deutschland der Fall ist. Denn dadurch wird das Thema fast immer größer und komplexer. Warum sollten Sie dafür nicht zusätzliche Gerichtskosten zahlen müssen?
Oft wird zu Recht betont, dass Gerichtsverfahren kürzer und schneller ablaufen können. Eine Möglichkeit hierzu besteht darin, Widerklagen mit den Prozesskosten zu belasten. Ich hoffe, dass die Parteien dann häufiger auf die Geltendmachung von Widerklagen verzichten werden.
DER Deutscher Anwaltverein bietet auf seiner Website kostenlos an ein Rechner für Anwaltskosten. Hier kann jeder Unternehmer selbst berechnen, welches Rechtskostenrisiko ihm im Schadensfall entsteht. Daraus lässt sich schließen, dass das deutsche System so aufgebaut ist, dass die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien immer geringer sind als die Bedeutung des Falles.
5. Zivilverfahren sind in Deutschland anders
Auch der Prozess selbst unterscheidet sich vom Zivilprozess. In Deutschland erfolgt die Vorladung beim zuständigen Gericht. Das Gericht stellt sicher, dass die Vorladung der anderen Partei und nicht dem Kläger selbst zugestellt wird, wie in den Niederlanden.
Bei der „Zustellung“ erhält der Beklagte vom Gericht häufig auch den Termin der ersten Verhandlung und eine Frist zur Erwiderung. Anders als in den Niederlanden findet eine Anhörung immer nach dem ersten schriftlichen Austausch zwischen den Parteien statt. Im Rahmen dieser Verhandlung ist der Richter gesetzlich verpflichtet, die Parteien auf verschiedene rechtliche Aspekte hinzuweisen.
6. Aktive Rolle des Richters
Damit weist das Gericht die Parteien auf etwaige Argumentationslücken hin oder verschafft beispielsweise einen Überblick über die Beweislastverteilung. Daher genügen in der zweiten schriftlichen Runde häufig kürzere Schlussbeschlüsse, da die Parteien sich lediglich zu den Ausführungen des Richters äußern. Diese erste Anhörung wird auch häufig dazu genutzt, eine Einigung zu erzielen. Auch hier spielt der Richter oft eine aktivere Rolle als in den Niederlanden.
7. Keine Interessenvertretung in Deutschland
Das deutsche Zivilprozessrecht kennt keine Einrede, wie es in niederländischen Zivilverfahren üblich ist. Die meisten Verhandlungen in Zivilsachen dauern daher nicht länger als 15 Minuten und können in Ausnahmefällen bei komplizierteren Rechtsfragen auch eine halbe Stunde dauern.
8. Der Anwalt kann den Richter anrufen
Darüber hinaus ist es einem Anwalt in Deutschland nicht verboten, einen Richter telefonisch zu kontaktieren. Selbstverständlich wird nicht über die Begründetheit des Falles gesprochen, sondern technische Verfahrensfragen können einfach mit einem Richter besprochen werden. Dies betrifft beispielsweise die Verschiebung eines Mandats, die Verlängerung von Antwortfristen oder Fragen zu Experten. In Deutschland geht man davon aus, dass ein Richter seine Unabhängigkeit nicht verliert und verlässt sich daher auf seine eigene Einsicht.
9. Eilverfahren gibt es in Deutschland nicht
Ein wesentlicher Unterschied zu den Niederlanden ist das Fehlen summarischer Verfahren in Deutschland. Es gibt tatsächlich eine Art summarisches Verfahren namens Einstweiliges VerfügungsverfahrenDies ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise im Presserecht oder im Gewerblichen Rechtsschutz. In Deutschland gibt es ebenso wie in den Niederlanden kein Eilverfahren zur Geltendmachung einer Geldforderung.
zehn. Mahnbescheid
Das deutsche Verfahrensrecht hat das, was man nennt Mahnbescheid. Dies ist eine sehr geeignete Prozessmethode für unbestrittene Ansprüche. Der Antragsteller muss lediglich ein Formular ausfüllen und einreichen, in dem der Anspruch quantifiziert und dessen Ursprung kurz beschrieben wird. Reagiert die Gegenpartei nicht, verfügt sie innerhalb kürzester Zeit über einen vollstreckbaren Titel.
11. Kein Zutritt
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu den Niederlanden besteht darin, dass das deutsche Recht keine Vormundschaft wie in den Niederlanden vorsieht. Im Gegensatz zur zusammenfassenden Beurteilung, die die Gerichte in den Niederlanden bei einem Pfändungsantrag anwenden, ist eine solche Beschlagnahme in Deutschland nur möglich, wenn der Kläger nachweisen kann, dass die Gegenpartei Vermögenswerte veruntreut. Dies stellt eine schwierige Beweislage dar und ist der Grund dafür, dass die Beschlagnahme einer Vormundschaft nicht oft von den Gerichten durchgesetzt oder genehmigt wird.
Seien Sie gut informiert
Dieser kurze Überblick über das Zivilprozessrecht zeigt, wie viele Unterschiede es zwischen dem deutschen und dem niederländischen Verfahrensrecht gibt. Daher wird niederländischen Unternehmern empfohlen, sich im Falle einer Streitigkeit mit deutschen Gegenparteien vorab von einer deutschen Stelle gut über die verschiedenen Möglichkeiten informieren zu lassen. Rechtsanwalt.
Artikel von: Axel Hagedorn
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