Ein Schweine-Emoji kann ein Grund für die Entlassung sein, und Polizisten, die ihren Festgenommenen nicht auf die Toilette gehen ließen, saßen hinter Gittern. Teil einer der bemerkenswertesten Gerichtsverfahren in Deutschland.
Foto: Von Chris Potter (Flickr: 3D Judges Gavel) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)]über Wikimedia Commons
In Deutschland gibt es 1.109 Gerichte, die die deutsche Bevölkerung das ganze Jahr über mit Gerichtsentscheidungen versorgen. Normalerweise ist ein Prozess eine ernste Angelegenheit, aber manchmal gibt es bemerkenswerte Fälle.
Teil eins der bemerkenswertesten Statements Deutschlands.
1. Wütender Teenager
A wütender Teenager aus Lindau bestellte Pizzen, Möbel, Handys und Abonnements im Wert von 5.500 Euro. Der 13-Jährige erhielt von seinen Eltern kein neues Smartphone, woraufhin er mit dem „Revenge-Shopping“ begann. Er ließ die Waren an seine Eltern, seine Familie und sogar seine Nachbarn liefern. Der Name des Sponsors war bei allen Anordnungen unbekannt, woraufhin die Opfer die Polizei riefen.
Da der Junge noch minderjährig war, konnte er für seine Taten nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Polizei zwang ihn jedoch, sich bei allen Beteiligten zu entschuldigen.
2. Das Schweine-Emoji ist eine Beleidigung
Ein Arbeitnehmer im Land Baden-Württemberg wurde nach einem Arbeitsunfall für 6 Wochen arbeitsunfähig erklärt. Er postete auf Facebook eine Nachricht, dass er sich nun für sechs Wochen im „Urlaub“ befinde, worauf seine Kollegen antworteten. In den Kommentaren wurden die beiden Köche mit einem Schweine-Emoji gekennzeichnet (Spanferkel – Spanferkel) und ein Bären-Emoji (Bärenkopf – Bärenkopf).
Als der Arbeitgeber davon erfuhr, wurde der Arbeitsvertrag des erkrankten Arbeitnehmers sofort gekündigt, woraufhin der Arbeitnehmer seinen Chef vor Gericht verklagte. Der Richter darüber Landesgericht In Baden-Württemberg wurde jedoch entschieden, dass die Schweinegesicht-Emoji als beleidigend festgestellt werden kann und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses daher gerechtfertigt war.
3. Ein Insasse darf nicht auf die Toilette gehen: Beamte verurteilt
Bei einem Deutschtest Autobahn 2 Polizisten wurden von einem mit hoher Geschwindigkeit fahrenden Autofahrer in einer Kurve erfasst. Sie beschlossen dann, zu Hause auf den Fahrer zu warten. Der Mann erklärte, dass er so schnell gefahren sei, weil er auf die Toilette musste. Er flehte die Beamten an, ihn auf die Toilette gehen zu lassen, doch stattdessen verlangten die Beamten von ihm seine Papiere und kündigten einen Alkoholtest an. Durch diese Verzögerung konnte der Mann seine Bedürfnisse nicht mehr kontrollieren Scheiße in seine Hose.
Die beiden Polizisten wurden daraufhin von dem Mann wegen Körperverletzung vor Gericht gestellt. Sie verteidigten sich mit dem Hinweis, sie hätten die dringende Not des Fahrers als Vorwand genommen. Damit war der Richter nicht einverstanden und verurteilte einen Polizisten zu 6 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 9.000 Euro sowie seinen Kollegen zu 3 Monaten Gefängnis. Die Polizei habe die Lage angeblich bewusst falsch eingeschätzt und dem Autofahrer zeigen wollen, „wer hier das Sagen hat“.
4. Das Kind spielt Star Wars: 170.000 Euro Schaden
Sofort Mit einem Zaunpfosten stellte der 11-Jährige den Star-Wars-Film nach auf einem Ferienbauernhof im deutschen Bundesland Bayern. Während seines Spiels zerbrach das Kind mehrere mit dem Stock umwickelte Heuballen. Dadurch wurde das Heu der Luft ausgesetzt und begann zu schimmeln. Der ahnungslose Bauer fütterte seine Kühe mit Heu, wodurch 30 Tiere starben. Der Landwirt verklagte den Vater des Jungen auf 170.000 Euro, da dieser durch die verstorbenen Tiere einen Teil seines Umsatzes verloren hatte.
Der Antrag wurde vom Richter zunächst abgelehnt. Der Bauer legte Berufung ein Landesgericht. Das Gericht wies sofort darauf hin, dass es die Meinung des ersten Richters nicht teile und dass der Vater durchaus für die Taten seines Sohnes verantwortlich sei. Letztendlich wurde keine Entscheidung getroffen, da beide Seiten eine Einigung erzielten. Die Haftpflichtversicherung zahlte dem Landwirt für den Schaden einen Betrag von 50.000 Euro.
5. Ältester Gerichtstermin: 33 Jahre
Die Familie Faßbender, bekannt für ihren Prozesskostenhilfe- und Versicherungsriesen ARAG, ist seit 33 Jahren in einen Rechtsstreit zwischen ihnen verwickelt. Walter Faßbender, der Sohn von Heinrich Faßbender, der das Unternehmen 1935 gründete, verstarb 1972. Die ARAG ist ein Familienunternehmen, weshalb Paul-Otto Faßbender 1972 Anteile an dem Unternehmen erbte. Die jüngere Schwester Petra verklagte 1983 ihren Bruder denn laut Testament würde sie nur eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Im Mittelpunkt der Klage steht dieser finanzielle Ausgleich, der vom Wert des Familienunternehmens abhängt. In den 1970er Jahren war das Unternehmen mehrere Millionen wert und deshalb ist Paul-Otto bereit, seiner Schwester 7 Millionen Euro zu geben. Allerdings behauptet sie, Anspruch auf 15 Millionen zu haben. Einige der Beteiligten sind nicht mehr am Leben, doch ein Ende dieses Kampfes scheint nicht in Sicht.
Der zweite Teil bemerkenswerter Versuche folgt bald.
Artikel von: Sanne van Hoek
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