Dies geschieht trotz eines bindenden Urteils des Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012, wonach Deutschland nicht verpflichtet ist, den italienischen Opfern des Nazi-Regimes während des Zweiten Weltkriegs eine Entschädigung zu zahlen. Italien, das sich in den Kriegsjahren teilweise auf die Seite Hitlers gestellt hatte, habe gegen den jahrhundertealten Grundsatz der souveränen Staatsimmunität verstoßen, urteilte das Gericht.
Nach Angaben Berlins seien seit dem Urteil in Italien mehr als 25 neue Klagen gegen den deutschen Staat wegen Schäden infolge von NS-Verbrechen im Zweiten Weltkrieg eingereicht worden. In vielen dieser Fälle haben Gerichte Deutschland zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
Beschlagnahme deutschen Eigentums
In zwei Fällen versuchen italienische Gerichte, deutsches Staatseigentum in Rom für Ansprüche zu beschlagnahmen. Deutschland gibt an, die Angelegenheit vor Gericht gebracht zu haben, weil ein italienisches Gericht um den 25. Mai entscheiden wird, ob der Verkauf von Gebäuden erzwungen werden soll, in denen deutsche kulturelle, archäologische, historische und Bildungseinrichtungen untergebracht sind.
Berlin hat das UN-Gericht gebeten, sogenannte einstweilige Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Italien die Immobilien nicht öffentlich versteigert, während sein umfassenderer Fall über Schadensersatzansprüche verhandelt wird. Für eine Anhörung zu den Maßnahmen steht noch kein Termin fest, eine solche wird jedoch in den kommenden Wochen erwartet. Es dauert in der Regel Jahre, bis der Internationale Gerichtshof in einem Fall eine endgültige Entscheidung trifft.
Der Streit um Schadensersatzansprüche aus dem Zweiten Weltkrieg begann im Jahr 2008, als Italiens oberstes Gericht entschied, dass Deutschland rund eine Million Euro an die Familien von neun Personen zahlen muss, die zu den 203 Opfern gehörten, die 1944 in Civitella (Toskana) getötet wurden. … der Deutsche Armee war getötet worden.
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