Der Mann, Robert W., muss nicht mehr ins Gefängnis. Die heute verhängte unbedingte Strafe ist kürzer als die drei Monate, die er bereits in Untersuchungshaft verbracht hat. Er wurde vor zwei Wochen freigelassen.
Von Bürgern entlarvt
Am 6. Februar erschien im Anne-Frank-Haus der Text „Anne Frank hat den Kugelschreiber erfunden“, eine Verschwörungstheorie, die den Holocaust und die Echtheit von Anne Franks Tagebuch leugnet. Wenig später erschienen auf Telegram Bilder der Vorführung, begleitet von einem diskriminierenden und antisemitischen Lied.
Es wurde festgestellt, dass der heute verurteilte Robert W. der Vertreiber und Urheber dieser Bilder war. Die Polizei fand den Mann mit Hilfe von Bürgern, die in den von ihm online gestellten Videos allerlei Hinweise fanden.
In einem Video war beispielsweise zu sehen, welche Art von Auto er fuhr, wo er war und wie er aussah. In diesem Artikel erklären diese Bürger, wie sie ihn denunzierten.
„Eine sehr bewusste Aktion“
Der Staatsanwalt sprach in der Verhandlung von „einer sehr bewusst geplanten Aktion, die darauf abzielte, anderen zu schaden“.
Der Beamte stellte fest, dass Millionen von Menschen das Anne-Frank-Haus besucht hätten. W. habe diese weltberühmte Institution gewählt, um seine neonazistischen und schockierenden Ansichten zu verbreiten, sagte der Staatsanwalt.
Robert W. (42) bestritt die Vorwürfe im Verfahren. Er ist polnisch-kanadischer Herkunft und wurde erstmals in Polen festgenommen. Nach seiner Festnahme in Polen wurde er freigelassen und mit einem Ausreiseverbot belegt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft nahm ihn die deutsche Polizei am 8. Juli erneut am Frankfurter Flughafen fest, als er versuchte, nach Kanada zu fliegen.
Das Gericht bezeichnet die Vorführung als „schädigend für die Gruppe der Juden, da die Echtheit des Tagebuchs bestritten wird“. Der Text gilt als Negationismus und ist daher für die Opfer und ihre Angehörigen sehr verletzend.
Stand mit einem Banner in Auschwitz
In Polen läuft noch immer ein Strafverfahren gegen W. wegen Volksverhetzung und Volksverhetzung. Er stand mit einem Transparent vor dem berühmten Tor des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz. Außerdem ist er in einen Kriminalfall in San Diego in den USA verwickelt. Dort wurde er gegen Kaution freigelassen.
W.s Anwalt erklärte im Prozess, dass die Staatsanwaltschaft nicht befugt sei, W. strafrechtlich zu verfolgen, da das Video nicht aus den Niederlanden verbreitet worden sei. Vor der Vorführung beantragte der Verteidiger Freispruch, da es an überzeugenden Beweisen dafür mangelte, dass W. den Laser eingesetzt hatte. In seinem Plädoyer bezeichnete der Anwalt das Urteil als „unverhältnismäßig“ im Vergleich zu anderen Diskriminierungsfällen.
Kein Gebietsverbot
Die verhängte Freiheitsstrafe beträgt daher weniger als die von der Staatsanwaltschaft geforderten sechs Monate, zuzüglich einer fünfjährigen Sperre für die Gemeinde Amsterdam.
Gericht verhängt kein Gebietsverbot gegen WW war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.
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