Richter verurteilt VW wegen Dieselbetrugs zur Zahlung von 4.400 Euro

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Volkswagen muss dem niederländischen Käufer eines sogenannten betrügerischen Diesels 4.400 Euro Schadensersatz zahlen, entschied das Gericht in Den Bosch.

Der 2012 gekaufte Volkswagen Passat wurde in Labortests mit einer Technologie zur Reduzierung der Stickstoffemissionen ausgestattet, obwohl das Auto unter normalen Bedingungen umweltschädlicher war. Durch diese „unlautere Geschäftspraxis“ habe das Auto an Wert verloren und Volkswagen müsse für den Schaden aufkommen. Der Richter entscheidet.

Im Jahr 2015 kam es zum Skandal um Dieselfahrzeuge, die mit Manipulationssoftware von Volkswagen ausgestattet waren. Spitzenmanager des deutschen Autoherstellers gaben zu, dass Betrug stattgefunden habe. In den Niederlanden kämpfen der Verbraucherverband und die Beschwerdeorganisation Volkswagen Group Diesel Efficiency Foundation (VGDES) seit Jahren um eine sinnvolle Einigung zwischen dem Hersteller und den geschädigten Autobesitzern. Um ihr Recht zu beweisen, reichten die Verbraucherorganisationen im Namen der betroffenen Niederländer insgesamt vier Klagen ein.

Steigern der Moral

Nach Ansicht des Verbraucherverbandes stellt das Den-Bosch-Urteil einen zusätzlichen Schub dar. Der Richter in Den Bosch schätzt, dass Volkswagen einen festen Prozentsatz des Kaufpreises, also 10 Prozent, für die Wertminderung des Autos zahlen muss. Andere Richter erreichten eine Entschädigung von dreitausend Euro für einen neu gekauften gefälschten Diesel und fünfzehnhundert Euro für einen Gebrauchtwagen.

Die vom Richter festgesetzte Entschädigung ist viel niedriger als der tatsächlich von der VGDES und dem Verbraucherverband geforderte Betrag. Sie forderten von Volkswagen die Zahlung des vollen Kaufpreises des Passat abzüglich des Inzahlungnahmewertes. Diese hätte 38.000 Euro betragen, doch der Richter hielt die Entschädigung für zu hoch.

Der Verbraucherzentrale begrüßt die Entscheidung und fordert Volkswagen auf, über einen Vergleich zu verhandeln. „Wenn das Unternehmen nicht will, können wir noch tausende Einzelverfahren gegen das Unternehmen einleiten. Und das werden wir auch. Bis Volkswagen alle betroffenen Verbraucher entschädigt hat“, sagt Geschäftsführerin Sandra Molenaar.

Quelle: ANP

Helfried Beck

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