Die deutsche Stadt Attendorn ist verzaubert von einer Horrorgeschichte über ein Mädchen, das seit Jahren in ihrem Haus eingesperrt ist. Trotz früherer Verdächtigungen ließ die Polizei sie erst kürzlich frei. Das Mädchen konnte sprechen und laufen, hatte aber zum Beispiel nie gelernt, Treppen zu steigen.
Die 8-Jährige aus dem nordrhein-westfälischen Dorf habe noch nie in ihrem Leben einen Wald gesehen, sagte sie kurz nach ihrer Entlassung Ende September. Sie kannte eine Wiese nur aus Geschichten, genau wie ein Auto. Jahrelang wurde sie in ihrem Schlafzimmer gefangen gehalten.
Vor mehr als einem Monat entkam sie den bedrückenden Wänden ihres Schlafzimmers, als die Polizei in das Haus ihrer Großeltern eindrang, wo sie sieben Jahre lang vor der Außenwelt geschützt war. Dieses Bild geht aus Unterlagen des Kinderkrankenhauses der deutschen Gemeinde Siegen hervor, die die regionale Tageszeitung Sauerland Kurier erkannte.
Ab dem 1,5. Lebensjahr durfte das Mädchen von Mutter und Großeltern das Elternhaus nicht mehr verlassen. Beweise dafür, dass sie körperlich misshandelt oder unterernährt war, fehlen. Über die möglichen psychischen Schäden durch seine jahrelange Isolation lässt sich nicht viel sagen.
Die drei Verdächtigen, die seit der Entdeckung des Mädchens in Untersuchungshaft sitzen, berufen sich auf ihr Schweigerecht. Die deutschen Behörden wüssten daher noch immer nicht, „was in den Köpfen dieser Menschen vorgegangen sein könnte“, sagte Siegens Oberstaatsanwalt Patrick Freiherr von Grotthuss der Lokalzeitung.
Steigen Sie nicht die Treppe hinauf
Es ist klar, dass das Mädchen aufgrund ihrer Zwangshaft zu Hause keine Ausbildung erhalten konnte. Die Hauptanklägerin geht davon aus, dass Mutter und Großeltern das Kind nicht „am Leben teilhaben“ ließen – nicht am Kindergarten, nicht in der Schule und nicht mit anderen Kindern spielen oder im Wald spazieren gehen. Das Mädchen kann zwar sprechen und laufen, ist laut Oberstaatsanwalt aber „kaum in der Lage, selbstständig Treppen zu steigen oder über unebenen Untergrund zu gehen“.
Jahrelang schwebten Zweifel über dem Schicksal des Mädchens. Die Mutter hatte der Deutschen Jugendhilfe mitgeteilt, dass sie mit ihrem Kind nach Italien gezogen sei. Der Vater des Mädchens, dessen Mutter sich vor der Geburt von ihr scheiden ließ, sagte im September 2015, dass er seinen Ex-Ehepartner mehrmals im Attendorn gesehen habe. Allerdings sagten die Großeltern bei einer Befragung durch das Jugendamt auch, dass Tochter und Enkelin seit Jahren in Italien leben.
Als der Jugenddienst das Haus der Großeltern des Mädchens besuchte, wurde ungebetenen Besuchern der Zutritt verweigert. Auch der Polizei wurde der Zutritt verweigert, da die Beamten keinen Durchsuchungsbefehl vorlegen konnten.
Familienmitglied
Selbst die Nachbarn hätten nicht gewusst, dass Mutter und Kind zu Hause waren
Ausschlaggebend war eine Aussage eines Familienmitglieds, aus der hervorging, dass die Mutter und ihr Kind nie in Italien gelebt hatten. Das hätten die italienischen Behörden bestätigt, schreibt die Nachrichtenagentur DPA. Als die Beamten im September mit einem Haftbefehl zum Haus zurückkehrten und die Tür geöffnet wurde, stand das Mädchen oben auf der Treppe und beobachtete.
Den drei Verdächtigen, der Mutter und ihren Eltern, wird vorgeworfen, das Mädchen ihrer Freiheit beraubt zu haben. Welche Strafe den dreien droht, ist unklar. Oberstaatsanwalt Freiherr von Grotthuss war am Montagnachmittag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Die zentrale Frage für die Beteiligten lautet: Warum hat das noch niemand vorher erfahren? Baron von Grotthuss sagte vorhin zu diesem Thema: „Sie meinen, es gebe noch soziale Kontrolle. Aber selbst die Nachbarn hätten nicht gewusst, dass Mutter und Kind zu Hause waren.
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