Europa-Park verbietet Livestreams von Freizeitparks

20.04.2023, 17:33 Uhr

Die Ausstrahlung eines Livestreams aus dem Europa-Park ist ab sofort nicht mehr gestattet. Ein Verbot von Live-Streaming wurde in die allgemeine Ordnung des deutschen Freizeitparks aufgenommen. Dies gilt für alle Social-Media-Kanäle einschließlich Facebook, TikTok, YouTube, Instagram und Twitter.

Bisher war in der Parkordnung lediglich das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken erlaubt, solange es andere Besucher nicht stört. „Jedoch sind professionelle Foto- und Videoaufnahmen, die für den kommerziellen Gebrauch bestimmt sind, nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.“war die Regel.

Der Europa-Park genehmigt nun teilweise das Filmen von Shows

Diese Woche wurde eine Regel hinzugefügt. Auch für „Live-Streaming auf allen Online-Plattformen“ ab sofort muss eine vorherige Genehmigung bei der Kommunikationsabteilung beantragt werden. Das sind schlechte Nachrichten für Freizeitpark-Fans, die das Live-Streaming aus dem Freizeitpark als Hobby lieben.

Überprüfen
Non-Live-Vlogging ist weiterhin erlaubt. Unklar ist, wie der Europa-Park prüfen will, ob jemand live streamt oder nur filmt. Ein Grund für die Anpassung wird nicht angegeben.

Der Europa-Park ist unseres Wissens nach der erste Freizeitpark in Europa, in dem ein offizielles Live-Streaming-Verbot gilt. Bemerkenswerterweise wurde kürzlich eine weitere Filmregelung gelockert: Die Aufzeichnung von Theateraufführungen ist seit Kurzem möglich.

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Eleonore Roth

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