Exklusiv – Deutsche Autoren und Interpreten fordern strengere ChatGPT-Regeln in Bezug auf Urheberrechtsfragen

42 deutsche Verbände und Gewerkschaften, die mehr als 140.000 Autoren und Interpreten vertreten, forderten am Mittwoch die Europäische Union auf, die Gesetzesentwürfe für künstliche Intelligenz zu verschärfen, da sie die Bedrohung ihrer Urheberrechte durch ChatGPT anprangerten.

Die Gewerkschaften der Kreativwirtschaft Verdi und DGB sowie Verbände von Fotografen, Designern, Journalisten und Illustratoren äußerten ihre Bedenken in einem Schreiben an die Europäische Kommission, den Europäischen Rat und den EU-Gesetzgeber.

Der Brief hebt die wachsende Besorgnis über generative künstliche Intelligenz (KI) wie ChatGPT hervor, die Menschen nachahmen und aus Hinweisen Text und Bilder erstellen kann.

„Die unbefugte Nutzung proprietärer Schulungsmaterialien, ihre intransparente Behandlung und der vorhersehbare Ersatz von Ressourcen durch generative KI-Ergebnisse werfen grundlegende Haftungs- und Belohnungsfragen auf, die angegangen werden müssen, bevor irreversible Schäden entstehen“, heißt es in dem Reuters-Bericht.

„Generative KI sollte im Mittelpunkt jeder sinnvollen Regulierung des KI-Marktes stehen“, heißt es in dem Schreiben.

Die Europäische Kommission, die im vergangenen Jahr Regeln für KI vorgeschlagen hat, wird in den kommenden Monaten die letzten Details mit EU-Gesetzgebern und Mitgliedstaaten ausarbeiten, bevor die Regeln Gesetz werden.

Die Regeln müssen verschärft werden, um die generative KI während des gesamten Produktzyklus zu regulieren, insbesondere für Anbieter von Kernmodellen, so die Gruppen.

Sie verlangen auch, dass die Anbieter dieser Technologien für alle von KI generierten und verbreiteten Inhalte verantwortlich gemacht werden, einschließlich für die Verletzung von Persönlichkeits- und Urheberrechten, Fehlinformationen oder Diskriminierung.

Dem Schreiben zufolge dürften Anbieter von Core-Modellen wie Microsoft, Alphabets Google, Amazon und Meta Platforms keine Core-Plattform-Dienste zur Verbreitung digitaler Inhalte betreiben.

Helfried Beck

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