Da der Verkauf mündlich erfolgte, gibt es keine Dokumente, aus denen hervorgeht, was die Parteien tatsächlich vereinbart haben. Aus den Umständen muss dann auf den Willen der Parteien geschlossen werden. Ausschlaggebend für das Gericht ist nach Anhörung mehrerer Zeugen, dass kurz nach dem Verkauf des Pferdes durch den Verkäufer auch eine Gefrierbox mit Gefriersperma an den Käufer geliefert wurde. Angesichts dessen, dass es sich um Tonnen – und möglicherweise mehr – handelte, passt dies gut zu der Lesart des Käufers, dass dieser Samen – und die exklusiven Rechte – auch Teil des Geschäfts waren. Da es sich um eine kommerzielle Vereinbarung handelt, ist nicht klar, ob der Vorbesitzer des Pferdes dieses Geschenk gemacht hat. Das Gericht findet, dass die Position des Käufers auch dadurch bestätigt wird, dass der Verkäufer den Samen nach dem Verkauf von Totilas bis zu seinem Tod 10 Jahre später nicht ausgetauscht hat.
Dass der Käufer das offenbar noch in seinem Besitz befindliche Sperma nachträglich vom Vorbesitzer zurückkaufen wollte, ändert an diesem Bild nichts Wesentliches. Das deutsche Unternehmen sagte, es wolle kostspielige Gerichtsverfahren wie dieses vermeiden. Das Gericht hält dies für eine plausible Erklärung, die ins Bild passt.
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