Der Hamburger Polizei wurde wiederholt der Schütze bei der Schießerei in der deutschen Stadt gemeldet, bei der acht Menschen ums Leben kamen. Die Menschen machten sich Sorgen um die psychische Gesundheit des Mannes. Seine Waffe wurde ihm jedoch nicht weggenommen.
Der Mann, der am Donnerstagabend sieben weitere Menschen und sich selbst an einem Gebäude der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas erschossen hatte, hatte seit Dezember 2022 einen Waffenschein und war damit legal im Besitz einer Waffe.
Doch im Januar erreichte die deutsche Rüstungsbehörde einen anonymen Brief, in dem Menschen ihre Besorgnis über den Mann zum Ausdruck brachten. Darin hieß es unter anderem, dass der Mann an einer psychischen Erkrankung leide und dass er erklärt habe, „extreme Wut“ unter anderem auf Zeugen Jehovas und seinen ehemaligen Arbeitgeber zu empfinden.
Im Anschluss an den Brief ging die Polizei zu seiner Wohnung im Stadtteil Altona im Westen Hamburgs. Nach Angaben der Polizei kooperierte der Schütze und überzeugte sie, dass kein Grund zur Sorge bestehe. Er erhielt nur eine mündliche Verwarnung, weil er seine Waffe nicht in seinen Safe gelegt hatte.
Auf einer Pressekonferenz sagte ein deutscher Polizeichef, der Verdächtige sei nicht vorbestraft und es gebe kein Gesetz, nach dem Beamte die Waffe beschlagnahmen könnten.
Zum Zeitpunkt der Schießerei befanden sich etwa 50 Personen in dem Gebäude. Acht Menschen wurden verletzt, vier von ihnen schwer. Die Zahl der Todesopfer von sieben könnte weiter steigen.
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