Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fordert Mindesttierschutzanforderungen für Masthähnchen. Derzeit gibt es keine derartigen Anforderungen auf europäischer oder nationaler Ebene.
Im Putensektor können gesundheitliche Probleme auftreten, die sich auf das Tierwohl auswirken. Beispiele sind Skelettdeformitäten, Brustblasen und Fußballenerkrankungen. Außerdem sind Federpicken und Kannibalismus ein anhaltendes Problem.
Um Tiere mit hoher Besatzdichte zu halten, werden die Schnäbel von Puten behandelt. Tierschutzrechtlich ist dieser Eingriff verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Unterhaltungsmaterial
Das Bundesministerium hat nun Speerspitzen vorgestellt, die für eine tiergerechtere Masthähnchenhaltung sorgen sollen. Zentrale Elemente sind die Reduzierung der Besatzdichte, Anforderungen an die Stallgestaltung und die Bereitstellung von Ablenkungseinrichtungen.
Die dargestellten Hauptpunkte sollen als Diskussionsgrundlage dienen und eine Novellierung der Tierschutzverordnung in der Landwirtschaft vorbereiten. Auf der Grundlage dieses Dokuments will das Bundesministerium Gespräche mit allen wichtigen Akteuren im Putensektor aufnehmen. Es tat Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft angekündigt am 29.12.
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