Deutschland hat wie die Niederlande unterschiedliche Gesellschaftsformen. Während wir in den Niederlanden beispielsweise mit BVs, NVs, VOFs und Einzelunternehmen zu tun haben, gibt es in Deutschland GmbHs, KGs und UGs. Was genau bedeuten diese Begriffe? Was sind die Möglichkeiten? Und was sind die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu niederländischen Gesellschaftsformen? Nicki Welchering, ‚Rechtsanwalt‘ der deutschen Kanzlei ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, spricht in diesem Blog mehr darüber.
Die häufigste Gesellschaftsform in Deutschland ist die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, die GmbH. Generell ist eine GmbH mit einer BV zu vergleichen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei einer GmbH immer eine natürliche Person gesetzlicher Geschäftsführer sein muss. In den Niederlanden ist dies nicht der Fall: Hier kann beispielsweise eine Stiftung oder eine BV auch selbst eine BV gründen.
In der Praxis stößt man auch häufig auf eine GmbH & Co. KG. Obwohl der erste Teil des Namens etwas anderes vermuten lässt, handelt es sich tatsächlich um eine KG, die mit der niederländischen Kommanditgesellschaft vergleichbar ist. Bei dieser KG (Kommanditgesellschaft) ist die geschäftsführende Gesellschafterin eine GmbH. Soweit bei einer KG der geschäftsführende Gesellschafter unbeschränkt haftet, beschränkt die GmbH & Co. KG ihre Haftung gerade deshalb, weil der geschäftsführende Gesellschafter in diesem Fall eine GmbH ist. Die Kapitalgesellschaften GmbH, AG (Aktiengesellschaft), SE (Societas Europea) und UG (haftungsbeschränkt) (Unternehmergesellschaft) sind die einzigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Haftung vs. beschränkte Haftung
Das bedeutet, dass die GmbH, GmbH & Co. KG, UG (haftungsbeschränkt), AG und SE für die Rückzahlung der Schulden eines Unternehmens verantwortlich sind und die Eigentümer nicht persönlich haften. Ist das Vermögen des Unternehmens erschöpft, hat der Gläubiger einfach Pech und kann seine Forderung im Falle eines Insolvenzverfahrens in die Gläubigerliste eintragen lassen. Unternehmer in Deutschland sind verpflichtet, hinter ihrer Firma immer die Rechtsform anzugeben, da sie sonst Gefahr laufen, dass Verträge mit ihrem Unternehmen als Verträge mit einer natürlichen Person angesehen werden und eine persönliche Haftung entsteht.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) ist mehr oder weniger mit einer flex bv zu vergleichen. Technisch gesehen ist eine UG (haftungsbeschränkt) eine GmbH, allerdings benötigt eine UG weniger Anfangskapital. MUs eignen sich daher besonders für Unternehmen, die im Konzern tätig sind und keine Geschäfte mit Dritten tätigen. Die UG Haftungsbeschränkte haben nicht immer ein gutes Image. Eine GmbH kann beispielsweise ab 25.000 Euro Startkapital gegründet werden, davon muss aber nur die Hälfte vor der Gründung eingezahlt werden. Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) statt einer GmbH kann daher bedeuten, dass der Gründer nicht in sein eigenes Unternehmen investieren möchte – zumindest nicht 12.500 Euro. Außerdem kann in Deutschland für nur 20 Euro ein Einzelunternehmen gegründet werden, bei dem der Inhaber persönlich haftet. Da sich der Gründer einer UG (haftungsbeschränkt) bewusst für eine Rechtsform mit beschränkter Haftung entscheidet, hat er möglicherweise (zumindest scheint es) zu wenig Vertrauen in die eigenen Produkte, Dienstleistungen oder das eigene Unternehmen.
GmbH gegen AG
Die GmbH bietet die meisten Freiheiten für den Gesellschafter aller GmbHs. In diesem Fall können die Aktionen wie in den Niederlanden recht flexibel organisiert werden. Wie bei Senior- oder Vorzugsaktien sind Gewinn und Stimmrechte je Aktie weitgehend frei bestimmbar. Grundsätzlich ist für die GmbH alles erlaubt, was nicht ausdrücklich durch das Gesetz über die GmbH, das sogenannte GmbHG, verboten ist.
Gegenstück zur GmbH ist die Aktiengesellschaft (AG). Diese AG ist vergleichbar mit einer holländischen NV. Anders als das GmbHG ist das Aktiengesetz (AktG) nicht flexibel. Zudem sind die Formvorschriften und Verwaltungspflichten für eine AG deutlich strenger als für eine GmbH. Kurz gesagt, alles ist verboten, was im AktG nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Geschäfte mit deutschen Unternehmen machen
Wer erwägt, mit deutschen Unternehmen Geschäfte zu machen, kann die Gesellschaftsform als einen der Ausgangspunkte bei der Suche nach einem geeigneten Geschäftspartner nehmen. Ob ein Unternehmen beispielsweise haftungsbeschränkt ist oder nicht, spielt eine wichtige Rolle bei der Bestimmung von Inkassorisiken. Auch diese Lastschriften funktionieren in Deutschland anders als in den Niederlanden. So kann zB die vorgerichtliche Beschlagnahme (Dritter) nicht im summarischen Verfahren organisiert werden. Die Beschlagnahme bedarf immer eines Gerichtsurteils oder eines besonderen notariellen Titels. Unternehmer, die sich mit einem deutschen Schuldner nicht einigen können, können ihr Vermögen nicht einfach beschlagnahmen. Deshalb ist es wichtig, vorab zu wissen, ob ein deutscher Geschäftspartner beschränkt ist oder nicht. Auf diese Weise kann von Beginn der Geschäftsbeziehung an die richtige Risikoallokation im Pricing angewendet werden.
Vergleich: Deutsche und niederländische Unternehmen
Nachfolgend finden Sie eine Liste aller deutschen Unternehmen, ihrer Haftungsordnung und niederländischer Unternehmen, die verglichen werden können:
- Einzelunternehmer – selbstständig: der Eigentümer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen
- Eingetragener Kaufmann (eK) – Einzelunternehmen: der Eigentümer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – Partnerschaft: jeder Partner ist für sein (Privat-)Vermögen verantwortlich
- Offene Handelsgesellschaft (oHG) – Offene Gesellschaft (vof): jeder Partner ist für sein (Privat-)Vermögen verantwortlich
- Kommanditgesellschaft (KG) – Kommanditgesellschaft (Lebenslauf): der Geschäftsführer haftet für sein gesamtes Vermögen, der Kommanditist nur für seine Einlage
- GmbH & Co. KG – Lebenslauf mit einer BV als geschäftsführende Gesellschafterin: da es sich um eine KG mit einer GmbH als geschäftsführendem Gesellschafter handelt, ist die Haftung auf das Vermögen der GmbH zuzüglich der Einlage des stillen Gesellschafters beschränkt
- Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) – flex bv: eine GmbH mit mindestens 1 Euro, aber weniger als 25.000 Euro Startkapital
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – Zum Beispiel: die juristische Person GmbH (also nicht der Geschäftsführer der GmbH) haftet mit ihrem gesamten Vermögen, also mindestens für das eingezahlte Stammkapital von 25.000 Euro
- Aktiengesellschaft (AG) – neu: gleiche Haftung wie bei einer GmbH, jedoch mit einem Startkapital von mindestens 50.000 Euro
- Europäische Gesellschaft (SE)–SE: gleiche Verantwortung wie bei einer AG, jedoch mit einem Startkapital von mindestens 120.000 Euro; Darüber hinaus ist es mit einer SE problemlos möglich, weitere Zweigniederlassungen in anderen EU-Mitgliedstaaten zu gründen und den Hauptsitz in andere EU-Mitgliedstaaten zu verlegen
- Eingetragener Verein (eV) – Verein: Grundsätzlich haftet nur der Verein mit seinem Vermögen, bei Misswirtschaft kann aber auch der Vorstand persönlich haften
- Genossenschaft – Kooperative: grundsätzlich haftet nur die Genossenschaft mit ihrem Vermögen, es sei denn, die Satzung der Genossenschaft sieht eine Haftung der Mitglieder vor
- Stiftung – Stiftung: Grundsätzlich haftet nur die Stiftung mit ihrem Vermögen
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