Anti-Atom-Aktivistin in deutsches Gefängnis geschickt

Inmitten der verschärften nuklearen Spannungen zwischen der NATO und Russland kam der US-Friedensaktivist John LaForge am 10. Januar 2023 in ein deutsches Gefängnis in Hamburg, um wegen Protestes gegen US-Atomwaffen auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt in Hamburg-Buchel eine Strafe abzusitzen.

Büchel ist etwas mehr als 200 km von Kleine-Brogel entfernt, dem belgischen Luftwaffenstützpunkt, auf dem sich im Nato-Kontext auch amerikanische Atombomben befinden. Insgesamt gibt es etwa 100 US-Atomwaffen in Europa. Außerdem gibt es Stationen in Italien, den Niederlanden und der Türkei.

LaForge ist der erste amerikanische Staatsbürger, der nach einem Anti-Atomwaffen-Protest in Deutschland zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Ein deutsches Gericht hat den 66-jährigen Co-Direktor der NGO „Nukewatch“ (Wisconsin, USA) wegen seiner Beteiligung an zwei „go-in“-Aktionen auf dem deutschen Luftwaffenstützpunkt im Jahr 2018 verurteilt. In einer der Aktionen ist er betraten die Basis und kletterten auf die Spitze eines Bunkers, der möglicherweise thermonukleare B61-Gravitationsbomben enthielt.

LaForge wurde mit einer Geldstrafe von 1.500 Euro belegt, die im Berufungsverfahren auf 600 Euro reduziert wurde. Er weigert sich jedoch, das Bußgeld zu zahlen und muss deshalb eine 50-tägige Haftstrafe absitzen. Er hat auch das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil er sich in seinen Verteidigungsrechten verletzt sieht. Schließlich weigerte sich das Gericht, Sachverständige einzuladen, um Laforges Position zu bezeugen, dass sein Vorgehen eine Form der „Kriminalprävention“ sei.

LaForge gibt eine Reihe von Gründen warum er sich weigert, das Bußgeld zu zahlen: „Einer der Gründe ist, dass mein Protest nicht fehlgeleitet oder in irgendeiner Weise ein Fehler war, während das Bezahlen des Bußgelds impliziert, dass ich mich einer Form von Verstoß oder Fehlverhalten schuldig gemacht habe. Außerdem scheint die Zahlung meinerseits wie eine Entschuldigung oder Reue zu sein, die unbegründet ist. Ich glaube, dass jedes gewaltfreie Vorgehen gegen Vorbereitungen zur Massenvernichtung durch Atomwaffen im öffentlichen Interesse liegt. Darüber hinaus war meine sogenannte „Übertretung“ ein Versuch, ein Verbrechen zu verhindern, oder ein Vorgehen gegen ein laufendes Regierungsverbrechen und als solches eine Bürgerpflicht. »

US-Atombomben in Europa wurden im Rahmen der nuklearen Arbeitsteilung der NATO stationiert. Für den Einsatz in Kriegszeiten sind (mit Ausnahme der Türkei) die Kampfflugzeuge der jeweiligen europäischen Gastländer zuständig. Dies wird auch jedes Jahr praktiziert. Laut LaForge läuft die nukleare Arbeitsteilungspolitik der NATO auf die Planung von Massenmord hinaus und verstoße gegen mehrere Verträge und völkerrechtliche Verpflichtungen. „Mein Handeln in Büchel basierte auf völkerrechtlichen Verpflichtungen, die, in den Worten der Nürnberger Prinzipien, ‚jeden Bürger binden’“, sagte Laforge.

Vor seiner Inhaftierung sagte LaForge: „Die Pläne und Vorbereitungen der amerikanischen und deutschen Luftwaffe, die hier in Deutschland stationierten Atomwaffen einzusetzen, sind ein kriminelles Komplott, um mit Strahlung und Feuerstürmen zu schlachten. Die Justizbehörden haben in diesem Fall die falschen Verdächtigen verfolgt .“

Vrede vzw unterstützt das Vorgehen und die Verteidigung von LaForge und fordert die deutschen Behörden auf, ihn unverzüglich freizulassen und das Völkerrecht einzuhalten.

Adelbert Eichel

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