Deutsche Unternehmen können mit einem Höchstpreis von 0,07 Euro pro Kilowattstunde im jahr 2024 rechnen, aber der Gewächshausgartenbau ist teilweise noch ungewiss.
Das geht aus der Entwicklung des Förderplans des Bundeskabinetts hervor, für den 200 Milliarden Euro bereitgestellt wurden. Ein Kubikmeter Erdgas entspricht durchschnittlich 10,2 kWh, womit der in Kubikmetern ausgedrückte Höchstpreis bei über 0,71 € liegt. Dies ist für die ersten 70 % des Verbrauchs garantiert. Das deutsche System heißt Gaspreisbremse und tritt ab April 2023 in Kraft und dauert bis April 2024. Auch für Strom wurde ein System entwickelt (Strompreisbremse). Ab dem nächsten Monat wird eine kurzfristige Lösung für die Notfallunterstützung von Unternehmen angesichts steigender Energiekosten gesucht.
Diese Regelung um die Obergrenze von 0,07 Euro pro Kilowattstunde gilt für energieintensive Unternehmen, deren Verbrauch 1,5 Millionen Kilowattstunden übersteigt. Für kleine und mittlere Unternehmen mit geringem Gasverbrauch liegt die Obergrenze bei rund 0,10 Euro pro Kilowattstunde.
Sektor der kritischen Intervention
Der deutsche Dachverband des Gewächshausgartenbaus Zentrallverband Gartenbau (ZVG) weist darauf hin, dass dies nicht bedeutet, dass Unternehmen gerettet werden. Es herrscht noch zu viel Ungewissheit. Beispielsweise ist der Höchstbetrag, den Unternehmen nach den EU-Beihilfevorschriften erhalten können, nicht klar. ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer kritisiert unter anderem, dass die Frage des Beihilferechts nur vage aufgegriffen wird und noch nicht klar ist, welche Kategorie der Beihilferegelung Gewächshausbetrieben zugutekommt und ob wirklich alle Gartenbaubetriebe von der Energie profitieren können Preisbeschränkungen. „Es darf keine Ungleichbehandlung gartenbaulich-landwirtschaftlicher Betriebe gegenüber anderen gewerblichen Betrieben geben.“
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