EUnd im vergangenen Monat hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) das Gestaltungsprojekt zur deutschen Cannabislegalisierung durch mehrere Sichtweisen. Unterdessen präsentierte auch die liberale Koalitionspartei FDP eigene Ansichten.
Die FDP hat ihren Standpunkt bereits dargelegt
Die FDP präsentiert ihre Ansichten Anfang Oktober, bevor Lauterbach seinen Vortrag hielt. Diese neuen Positionen müssen daher im Lichte der früheren Darstellung Lauterbachs gesehen werden.
Leider wurde das Dokument nicht veröffentlicht, sondern nur mit dem geteilt Südwestpresse und der Hanf-Verein damit wir das Dokument noch in der Vorschau anzeigen können.
Sie diskutieren unter anderem über die Ungerechtigkeit von Verbot, Prävention, Möglichkeiten, Steuern, Beschränkungen, Cannabis und Handel, Heimanbau und Cannabis-Gesellschaftsclubs.
Eckpunkte der FDP zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland
Für die Liberalen steht der Gesundheitsschutz an erster Stelle. Positiv fällt zunächst auf, dass die Liberalen nicht nur den Schwarzmarkt als zentrales Problem erkannt haben, sondern auch das grundsätzliche Unrecht durch die Prohibition:
„Darüber hinaus hat die repressive Politik alle Cannabiskonsumenten zu Kriminellen gemacht und den konstruktiven, verantwortungsvollen und selbstbestimmten Gebrauch von Cannabis verhindert, zu dem die Verbraucher sowohl beim Nikotin als auch beim Alkohol fähig sind. Hier muss ein Paradigmenwechsel stattfinden, ausgelöst durch eine entsprechende gesetzliche Vorgabe.
Neben einem besseren Verbraucherschutz steht die Reduzierung des Schwarzmarktes durch kontrollierte Abgaben im Fokus. Ersparnisse und Einnahmen müssen die Suchtbehandlung stärken und das barrierefreie bundesweite Angebot ausbauen.
„Wir werden uns für ein entsprechendes Präventionsprogramm mit den Schwerpunkten Jugend- und Gesundheitsschutz einsetzen.“
Die FDP-Fraktion sieht in der Legalisierung vor allem eine Chance für Wirtschaft und Forschung:
„[…] Eine Legalisierung von Cannabis für Freizeitzwecke fördert die Unternehmensgründung sowie Forschung, Anbau und Innovation im Bereich medizinisches Cannabis und Industriehanf. Beide Regionen sind Zukunftsregionen für den Standort Deutschland.
Dies wird unter anderem durch wettbewerbsfähige Preise erreicht.
Steuern
Für den Verkauf ist eine Lizenz erforderlich. Die Lieferung erfolgt über autorisierte Geschäfte. Apotheken soll es aber wie bei der SPD möglich sein, eine Abgabenbewilligung zu erlangen. Dem ist der Hanfberband in eigenen Eckpunkten entgegengetreten, um eine klare Trennung zwischen Genussmitteln und Medizin zu ermöglichen.
Auch den Online-Handel wollen die Liberalen ermöglichen. Im Fokus steht die Vielfalt verbraucherorientierter Produkte:
„Grundsätzlich können wir Liberalen die Steuer in verschiedenen Formen betrachten, zum Beispiel als Knospen, als Esswaren zum Verzehr oder zum Verdampfen.“
Die FDP geht ebenso wie der Hanfverband von einer klaren Aussage „z. B. mit einem einheitlichen, auffälligen Symbol oder Piktogramm“ in den Eckpunkten aus. Zudem sollten bei der Gestaltung der Verpackung Verwechslungen mit gängigen Bonbons vermieden und ein ansprechendes Design für Kinder angestrebt werden.
Der Jugendschutz ist strafrechtlich geregelt und bußgeldbewehrt, beispielsweise bei unbefugter Weitergabe. Noch liberaler als die FDP ist die Beschränkung der Werbemöglichkeiten Hinweis auf die Eckpunkte des Hanfverbandes beabsichtigt. Diese sollten analog zu „bereits bestehenden Alkohol- und Tabakvorschriften“ sein.
Grenzen
Als Richtwert wird eine Höchstdosis von 30 Gramm pro Person und Einkauf vorgeschlagen. „Limits sollten auf der Art des betreffenden Produkts basieren. Darauf aufbauend sollte die Grammzahl oder der THC/CBD-Gehalt ermittelt werden.
Während sich die drogenpolitische Sprecherin der FDP entschieden gegen eine THC-Obergrenze aussprach und diese Ausgestaltung des Eckpunktepapierentwurfs des BMG als „unnötig restriktiv“ bezeichnete, bleibt die Issues Note der FDP-Fraktion in diesem Punkt eher vage.
Dies ist unter den Produkteigenschaften im Dokument angegeben
„Hier gilt es mit Hilfe von Experten und Anhörungen festzulegen, welches Produktsortiment in zugelassenen Verkaufsstellen angeboten werden muss und ob und mit welchen Grenzwerten (Spezies, galenische Formen, THC/CBD/Gramm). , etc.) ).“
An allen Verkaufsstellen ist der Jugendschutz zu gewährleisten und das Personal in Absprache zu schulen. Darüber hinaus empfiehlt die FDP eine Ausbildung im Suchtmanagement und ggf. ein vertieftes polizeiliches Führungszeugnis für das Personal:
„Bei einer solchen Ausbildung muss zum Beispiel auch die Pflege offensichtlich pflegebedürftiger Menschen dazugehören. Neben der persönlichen Eignung für Lizenzinhaber müssen auch für geschultes Verkaufspersonal Regeln gelten, wie z. B. die persönliche Eignung und beispielsweise die Abgabe eines (erweiterten) polizeilichen Statements.
Liberale wollen Cannabis-Alkohol-Kombinationsprodukte nicht vollständig verbieten, aber diese sollten „nur mit reduzierten Mengen an THC/CBD-Wirkstoffen und Alkohol legalisiert werden“.
Problematisch kann das ebenfalls in den Grundlagen des BMG geforderte Verbot synthetischer Cannabinoide sein. Einige synthetische Cannabinoide, die natürlicherweise in der Pflanze vorkommen, werden nicht nur zur Herstellung von Arzneimitteln, sondern auch in bestimmten Arten von Produkten wie Esswaren verwendet.
Wo die Ministerien kurzzeitig eine Begrenzung der Zahl der Verkaufsstellenlizenzen fordern, wird dies von der FDP klar abgelehnt. Liberale sind auf der gleichen Seite mit Hanverband-Grundstichenin denen sie sich auch klar gegen eine Beschränkung sowohl der Produktion als auch des Einzelhandels aussprechen.
Cannabis und Handel
Angenehm freizügig sind auch die Positionen im Bereich des Straßenverkehrsrechts.
Offensichtlich wollte niemand einen genauen Grenzwert festlegen, aber es wurde auf jeden Fall erkannt, dass ein Grenzwert festgelegt werden musste und dass auch die Testverfahren angepasst werden mussten.
„Wie bei einem Blutalkoholtest muss der aktive THC-Wert bestimmbar und im Messverfahren zur Verifizierung relevant sein.“
Leider scheint dieses Wissen seiner Fraktion den Minister für Verkehr, Bau und Wasserwirtschaft Wissing nicht erreicht zu haben. schreibt der Hanfverband.
Eigenanbau und Cannabis Social Clubs
Für den Heimanbau für den Eigenbedarf müssen 5 weibliche Pflanzen die FDP finden dürfen. Das sind zwei Fabriken mehr als im Memorandum of Key Points des Gesundheitsministeriums angegeben. Liberale erwägen sogar das Pachtgesetz:
„Wir Liberalen bevorzugen eine Regulierung mehrerer Pflanzen, vergleichbar mit 5 weiblichen Pflanzen in Luxemburg. Auch dort müssen die Sicherheits- und Jugendschutzpflichten gewährleistet sein, wie beispielsweise im Bereich Alkohol. Dabei sind Miet- und Nachbarschaftsverhältnisse zu berücksichtigen. Das Mietrecht soll nicht geändert werden.
Zahlenmäßig gibt es noch Luft nach oben. Der Hanverband fordert: „Sollte der politische Wille bestehen, den Eigenanbau zur Eigenversorgung einzuschränken, setzen wir uns dafür ein, die Anzahl der Pflanzen auf maximal 10 (weiblich, blühend) zu begrenzen.“
Cannabis-Gesellschaftsclubs sollten ebenfalls erlaubt sein und es sollte geeignete Regeln für die maximale Anzahl von Pflanzen/Anbaufläche für Mitglieder geben.
„Auch hier müssen Einschränkungen des Jugendschutzes gelten und eingehalten werden, auch im Hinblick auf die Mitgliedschaft und den Zugang.“
Die Entwicklung in Deutschland bleibt spannend
Was genau umgesetzt wird, ist derzeit ungewiss. Es ist wie es ist Druck auf konservative Politiker gegen die Legalisierung von Cannabis in Deutschland.
In jedem Fall werden wir die Entwicklungen in Deutschland weiter beobachten und darüber berichten, sobald es relevante Neuigkeiten zu berichten gibt.
Lesen Sie auch die ausführliche Analyse von Jef Martens in drei Teilen (von denen zwei bereits veröffentlicht wurden) zu den vorgestellten Kernpunkten: Teil 1 Verbraucher und Teil 2 über die Gesetzgebung.
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