Wird Ihnen ein Bußgeld auferlegt, wenn Sie den Weihnachtsbaum mit offener Heckklappe transportieren? | Auto

Jetzt, da Sinterklaas das Land verlassen hat, ist es Zeit, einen Weihnachtsbaum zu kaufen. Aber wie transportiert man es im Auto und darf man mit geöffneter Heckklappe fahren?

Ein schlecht zusammengebauter Weihnachtsbaum ist ein tödliches Geschoss im Straßenverkehr, wie ein Crashtest des deutschen Adac zeigte. Deshalb ist es wichtig, genau zu überlegen, wie Sie ihn sicher nach Hause bringen. Wenn Ihr Auto groß genug oder Ihr Baum klein genug ist, kann er ins Auto klettern – notfalls mit umgeklappter Rückbank.

Glücklicherweise sind Autos in den letzten Jahren immer geräumiger geworden, sodass ein kleiner Weihnachtsbaum bei geschlossener Heckklappe überraschenderweise ins Auto passt. Setzen Sie den unteren, breitesten Teil des Baumes in den Stamm; die schmale Spitze endet dann höchstens irgendwo zwischen den Vordersitzen.

Weihnachtsbaum im Auto im Anhänger oder auf dem Dachgepäckträger?

Manchmal ist der Baum wirklich zu groß oder das Auto zu klein. Am besten transportiert man ihn auf einem Anhänger, es ist aber auch möglich, den Baum auf den Dachträger des Autos zu stellen. Machen Sie es auf jeden Fall mit dem Stamm nach vorne, da sonst die Äste durch den Wind, den sie beim Rollen bekommen, beschädigt werden.

Verwenden Sie zum Binden Spanngurte, damit sich der Baum während der Fahrt nicht bewegt – einen um den Stamm und einen um die Äste. Der ANWB und andere Behörden raten beispielsweise davon ab, eine „Spinne“ zu verwenden – ein elastisches Band mit Haken am Ende.

In diesem Fall kann der Baum beim Aufprall geschleudert werden, dann kann ein kleiner Weihnachtsbaum aufgrund der Schwerkraft auch eine Kraft von 750 Kilo erhalten. Dies ist besonders gefährlich für den Verkehr vor Ihrem Auto. Ist der Baum nicht ordnungsgemäß gesichert, beträgt das Bußgeld 140 Euro.

Darf ein Weihnachtsbaum bei geöffneter Heckklappe im Auto transportiert werden?

Die einfache Antwort lautet: Ja, es ist erlaubt, aber unter bestimmten Bedingungen. Ein Baum – oder ein anderes unteilbares Objekt – kann 20 Zentimeter aus der Seite des Autos herausragen, zum Beispiel wenn Sie den Baum aus dem Seitenfenster herausragen lassen. Ein Weihnachtsbaum oder ein anderer unteilbarer Gegenstand darf nach hinten maximal einen Meter herausragen. Dies ist auch bei (teilweise) geöffneter Heckklappe zulässig.

Was ist die Strafe, wenn Sie es falsch machen?

Wenn der Baum mehr als einen Meter herausragt, riskieren Sie ein Bußgeld von 140 Euro. Überschreitet er mehr als 1,75 Meter hinter dem Auto, beträgt das Bußgeld 210 Euro. Ist beispielsweise das Nummernschild nicht lesbar, weil der Weihnachtsbaum daran hängt, kostet es maximal 149 Euro.

Auch Rücklichter und Blinker müssen jederzeit sichtbar sein und Sie müssen sicherstellen, dass die Abdeckung während der Fahrt nicht geöffnet werden kann.

Ist das Fahren mit offener Heckklappe gesundheitsschädlich?

So viel zum rechtlichen Teil, denn aus gesundheitlicher Sicht sollte man besser nie mit (teilweise) geöffneter Heckklappe fahren, denn die Abgase werden von Limousinen, SUVs und Kombis angesaugt.

Elektrische Leiter sind davon natürlich kaum betroffen. Wenn Sie dies tun, öffnen Sie die Seitenfenster teilweise, damit die giftigen Dämpfe nicht so schnell eindringen.

Dieser Artikel erschien teilweise am 6. Dezember 2021 auf dieser Seite.



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Lorelei Schwarz

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