„Türkische Angriffe auf Kurdistan unter Verletzung des Völkerrechts“ – Kurdish News

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält den türkischen Angriff auf Gebiete der Region Irakisch-Kurdistan (Südkurdistan) für völkerrechtswidrig. In einem neuen Gutachten äußern die Experten der Agentur „sehr ernsthafte Zweifel“ am Bestehen einer Notwehrsituation für die Türkei, die eine Verletzung des Gewaltverbots gegen den Irak rechtfertigen könnte.

Seit mehr als einem Monat marschiert die Türkei unter dem Namen „Operation Claw-Lock“ in Teile Südkurdistans ein. Nach „Geheimdienstangaben“ habe die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) einen „Großangriff auf die Türkei“ geplant, argumentierte die Ankara-Führung diesmal erneut. Um die „terroristische Bedrohung“ entlang der Südgrenze der Türkei vollständig zu beenden, werden Kampfflugzeuge, Drohnen, Artillerie und Bodentruppen bei Angriffen auf Guerilla-Stellungen und zivile Siedlungen sowie weltweit verbotene chemische Waffen eingesetzt.

Die irakische Regierung kritisierte die Intervention als Verletzung ihres Territoriums und als „feindlichen Akt“. Die türkische Regierung wiederum beruft sich während der Invasion auf das Recht auf Selbstverteidigung. Die Charta der Vereinten Nationen erkennt dies „im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ein Mitglied der Vereinten Nationen“ an. Um ihre Militärschläge zu rechtfertigen, stützt sich die Türkei auf die „Unfähigkeit“ des Irak, „terroristische Aktivitäten“ auf irakischem Territorium, die die Sicherheit der Türkei bedrohen, effektiv zu stoppen (die sogenannte „Doktrin der Zurückhaltung oder Inkompetenz“). Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages weist diese Argumentation zurück. „Es gibt prima facie Zweifel am türkischen Rechtfertigungsnarrativ, weil die Türkei nicht in der Lage ist, das Vorliegen einer Notwehrsituation nachzuweisen“ – also das Vorliegen eines anhaltenden oder unmittelbar bevorstehenden oder bewaffneten Angriffs.

Im Zusammenhang mit der „Krallenoffensive“ der Türkei gebe es kein konkretes Ereignis, das von der PKK verschuldet worden sei, das nach Art und Schwere rechtlich als „bewaffneter Angriff“ qualifiziert werden könne, schreibt der Dienst Wissenschaft. Es gibt keinen entsprechenden Medienbericht, und die Türkei erwähnt die Existenz eines solchen Angriffs nicht einmal in ihrem Appell an den UN-Sicherheitsrat. „Sie machen sich nicht einmal die Mühe, einen solchen Angriff durchzuführen“, stellt der Wissenschaftsdienst fest. Allerdings hat die Zahl der PKK-Angriffe in der Türkei in den letzten Jahren eher abgenommen als zugenommen. Es gibt kein „konsistentes Verhaltensmuster“, das auf einen weiteren bevorstehenden Angriff hindeuten würde. Angebliche Geheimdienstinformationen über angeblich bevorstehende PKK-Angriffe, auf die sich regierungsnahe Medien bezogen, blieben zu „vage und unbegründet“.

Die Existenz der PKK im Irak, eine „innerirakische“ Angelegenheit

„In Ermangelung eines konkreten Angriffs, für den die PKK verantwortlich ist, bezieht sich das türkische Begründungsnarrativ auf eine diffuse, latente oder latente Bedrohung der nationalen Sicherheit der Türkei durch die PKK. Eine solche „gefühlte“ Bedrohungswahrnehmung im türkischen Kampf gegen den Terrorismus kann jedoch keine Notwehrsituation rechtfertigen; das Rechtsinstitut einer „ständigen Gefahr“ existiert im Völkerrecht nicht“, heißt es in dem Gutachten.

Um sich auf die Charta der Vereinten Nationen zu berufen, reicht es nicht aus, einem Nachbarstaat vorzuwerfen, den Terrorismus auf seinem Territorium nicht wirksam genug zu bekämpfen. „Solange kein akuter bewaffneter Angriff die Türkei sehr direkt und konkret von irakischem Territorium aus provoziert oder bedroht, bleibt die Existenz der PKK im Irak rechtlich eine ‚innerirakische‘ Angelegenheit“. Verletzung der territorialen Integrität des Nachbarstaates, die Charta der Vereinten Nationen verbietet dies. Das türkische Rechtfertigungsnarrativ, das auf einer sehr umfangreichen Kenntnis der Doktrin der „Verweigerung oder Unfähigkeit“ beruht, erscheint daher völkerrechtlich schwer zu verteidigen.

Der Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut (DIE LINKE) begrüßte die Vorbereitung des Wissenschaftlichen Dienstes zur völkerrechtlichen Bewertung der türkischen Angriffe im kurdischen Irak. „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages stellt eindeutig einen Verstoß gegen das Gewaltverbot fest“, sagte Akbulut und forderte ein Verbot des Exports von Waffen und Waffentechnologie an das Regime von Erdoğan.

„Die Türkei nutzt Kampfdrohnen, ein Teil der Technologie kommt aus Deutschland. Diese Waffen töten auch immer Zivilisten“, sagte Akbulut. Allein aufgrund ihrer Rüstungsexporte kommt der Bundesregierung eine besondere Verantwortung zu, diesen Angriffen ein Ende zu bereiten. „Die völkerrechtswidrigen Angriffe der Türkei müssen auf das Schärfste verurteilt werden – insbesondere angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine“, sagte Akbulut. Es ist absolut inakzeptabel, dass der „Verbündete“ Türkei das Völkerrecht auf diese Weise ignoriert. Deutschland muss sich dafür einsetzen, dass die türkischen Militäroperationen beendet werden.

Angesichts der Forderung, deutsche Waffenlieferungen zu stoppen, zitierte der Tagesspiegel eine Erklärung des Außenministeriums, wonach Ankara seit Jahren keine Waffen erhalten habe, „die von der Türkei im Rahmen regionaler militärischer Aktivitäten eingesetzt werden könnten“. „“. Beim türkischen Großangriff auf Südkurdistan spielt deutsche Technologie eine strategische Rolle. So ist beispielsweise die meistverkaufte türkische Kampfdrohne mit Kameras der deutschen Firma Hensoldt ausgestattet. Das Gerät schickt mit deutscher Hilfe entwickelte Raketen ins Ziel. Auch der Bund ist an dem Rüstungskonzern beteiligt. Die Türkei nutzt diese Drohnen für ihre illegalen Angriffe.

Helfried Beck

„Analyst. Totaler Alkoholkenner. Stolzer Internet-Fan. Ärgerlich bescheidener Leser.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert