ähEs ist durchaus möglich, dass das Bundesverfassungsgericht, kurz BVerfG, das Cannabisverbot für verfassungswidrig erklärt, noch bevor deutsche Politiker konkrete Schritte zur Legalisierung und Regulierung von Cannabis unternommen haben.
Das Bundesverfassungsgericht BVerfG wird Klagen von drei Landgerichten prüfen, die das Cannabisverbot für verfassungswidrig halten
So wurde vergangene Woche bekannt, dass das BVerfG Revisionsanträgen von drei Landgerichten stattgegeben hat, die das Cannabisverbot für verfassungswidrig halten.
wie @BVerfG hat sich für dieses Jahr die Normenkontrollanträge von drei Amtsgerichten erlassen, die das Verbot von Cannabis für #verfassungsWEEDrig Pause.https://t.co/JR2QVxGcTj
— Hanfverband (@hanfverband) 23. Februar 2022
So können Sie in Punkt 40 nachlesen auf der Website des BVerfGfrei übersetzt:
Unterlassungs- und Entlassungsverfügungen von vier Landgerichten, die die Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes in Bezug auf Cannabisprodukte für verfassungswidrig halten. Sie haben diese Normen deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Die Gerichte stellen fest, dass das strafrechtliche Verbot von Cannabis die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit unverhältnismäßig einschränkt. Außerdem ist eine Strafbarkeit des Umgangs mit berauschendem Cannabis nicht mit der Rechtmäßigkeit des berauschenden Alkohols zu rechtfertigen und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Die Legalisierung in Deutschland verzögert sich
Trotz frank SPD-Aussagen und Die Grünen um kündigt Cannabisregulierung in Deutschland ander Prozess ist immer noch ziemlich langsam.
So hat Professor Karl Lauterbach, SPD-Vize und Bundesgesundheitsminister, am vergangenen Freitag, 25. Februar, in einem Interview mit Tilo Jung angedeutet, dass die Legalisierung von Cannabis vorerst nicht Teil seiner Pläne für dieses Jahr sei.
#Legalisierung steht vorerst nicht auf seinem Zettel für dieses Jahr, sagt @Karl_Lauterbach Gut @TiloJung.https://t.co/cZgyym2UgA pic.twitter.com/JcJsaX9iwi
— Hanfverband (@hanfverband) 26. Februar 2022
Dort sagte er aber auch, es solle noch vor Ende der laufenden Regierungsperiode geregelt werden. Um die Quelle der Erwartungen herum macht Herr Lauterbach deutlich: „Viele Leute fragen mich, warum der Koalitionsvertrag erwähnt, dass eine Evaluierung 4 Jahre nach der Legalisierung stattfindet. Üblicherweise legen wir bei schwierigen Themen vorab eine Recherche, den Termin fest. Sie können nicht davon ausgehen, dass die Legalisierung und Bewertung im Rahmen eines staatlichen Mandats abgeschlossen werden. Die Bewertung gilt daher auch für eine andere Regierung.
Früher wurde bekannt gegeben, dass die Pläne wäre im Kühlschrank gelandet.