Eine Verkäuferin muss den klapprigen Kia Picanto nach anderthalb Jahren zurücknehmen: „Typisch eine beschädigte deutsche Kiste“ | Auto

Eine Frau, die einen roten 2016er Kia Picanto für 6.250 Euro an eine andere Frau verkauft hat, muss das Auto anderthalb Jahre später zurücknehmen und den Verkauf stornieren. Dies wurde vom Amtsgericht Amersfoort festgestellt. Der Kia ist so klapprig, dass das Auto mit gutem Anstand nicht auf die Straße kommt.

Auffällig ist, dass die neue Besitzerin der Verkäuferin erst nach einem dreiviertel Jahr mitteilte, dass sie das Auto loswerden wolle. Für den Richter ist dies jedoch kein Problem: Die Frau durfte sich die Zeit nehmen, um zu untersuchen, was mit dem Kia nicht stimmte, und musste den Vorbesitzer nicht informieren.

Sie kaufte das Auto am 27. September 2020 von Zeist. Sie hat keine Probefahrt gemacht, sondern den Motor im Leerlauf laufen lassen. Anscheinend klang das gut, denn der Verkauf wurde getätigt. Dann begann das Elend; Das Auto hatte alle möglichen Mängel. „Am Ende ist sie kaum Kilometer gefahren“, erklärt Anwältin Daniëlla van Rooij

Die Frau bat sachkundige Bekannte, es zu untersuchen, und sie fanden überall feuchte Stellen, defekte Elektronik und Anzeichen von Beschädigungen. „Wir denken an einen klassischen Fall einer deutschen Schadenstruppe“, lautete das Fazit.

Um ganz sicher zu gehen, rief sie einen Sachverständigen an, aber auch der kam nicht mit guten Nachrichten. Er stellte fest, dass das Auto neu lackiert worden war, diverse Schäden aufwies und höchstens dreitausend Euro wert war. Am 14. Juni informierte die Besitzerin den Verkäufer über die Mängel und am 13. September, fast ein Jahr nach dem Kauf, kündigte sie an, den Verkauf rückgängig machen zu wollen.

Ziemlich spät, so der Verkäufer, denn offenbar war schon einige Wochen nach dem Kauf klar, dass etwas nicht stimmt. Sie will das Auto nicht zurück. Nach einer TÜV-Untersuchung im November reichte das der Besitzerin und sie klagte gegen den Verkäufer. Die Inspektion ergab, dass das Bremssystem verschlissen ist, die Bremsscheiben defekt sind, die Antriebswelle beschädigt ist, die Feststellbremse nicht funktioniert und sich die rechte Hintertür nicht normal öffnen lässt. Fazit: Das Auto darf nicht auf die Straße.

Letzteres ist für den Richter von entscheidender Bedeutung. Der Kaufvertrag wurde zu dem Zweck abgeschlossen, dem Käufer die Teilnahme am Verkehr mit dem Kia zu ermöglichen. Dieses Ziel war beiden Parteien bekannt. Nun, da sich herausstellt, dass der Kia nicht auf die Straße darf, muss der Vertrag gekündigt werden. Der Verkäufer muss den Kaufpreis erstatten, die Anwaltskosten bezahlen und das Auto auf seinen Namen ummelden lassen. Tut sie das nicht, kostet sie das 250 Euro am Tag.

Poldie Hall

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