Die flämische Regierung führt einen Strahlungsstandard für Hochspannungsverbindungen ein

Es wird einen verbindlichen Bewertungsrahmen geben, um eine Langzeitbelastung von mehr als 0,4 Mikrotesla beim Bau oder bei der Anpassung bestehender Hochspannungsleitungen möglichst zu vermeiden. Gleichzeitig beginnen die Vorbereitungen für ein unabhängiges Strahlungsüberwachungssystem an Hochspannungsanschlüssen für ganz Flandern, das von einem sektoralen Fonds finanziert wird. Bedenken hinsichtlich der Strahlung der Ventilus-Hochspannungsverbindung wurden letzte Woche ausführlich zwischen den Bürgermeistern von Westflandern und dem Kern der flämischen Regierung diskutiert.

Im Auftrag des Umweltministeriums haben Gesundheitsexperten aus Flandern und den Niederlanden einen empfohlenen gesundheitsbasierten Expositionsgrenzwert von 100 Mikrotesla vorgeschlagen, wie vom Steward des Ventilus-Projekts empfohlen. Dieser Wert ist strenger als die aktuellen ICNIRP-Richtlinien aus dem Jahr 2010, die 200 Mikrotesla vorschlagen. Die flämische Regierung hat beschlossen, diesen Wert als akuten Expositionsstandard in das VLAREM aufzunehmen. Gleichzeitig wird ein verbindlicher Bewertungsrahmen entwickelt, um eine dauerhafte Belastung mit mehr als 0,4 Mikrotesla beim Bau oder der Anpassung bestehender Hochspannungsleitungen zu vermeiden.

Ein wichtiger Schritt nach vorne für die flämischen Ministerinnen Hilde Crevits (cd&v) und Zuhal Demir (N-VA): „Diese Strahlungsnormen werden auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips eingeführt. Zudem ist der von uns beschlossene Akutstandard von 100 Mikrotesla strenger als die aktuelle europäische ICNIRP-Richtlinie, die 200 Mikrotesla vorschreibt. Dies ist ein klares Signal, dass wir Gesundheitsthemen ernst nehmen.

Lorelei Schwarz

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