Deutschland: Russische Gaspipeline bei Eskalation in der Ukraine nicht genutzt

Im Falle einer weiteren Eskalation in der Ukraine dürfe Russland die Gaspipeline Nord Stream 2 nicht in Betrieb nehmen, darüber seien sich Deutschland und die USA noch einig, sagte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock nach Beratungen in Liverpool.

„Im Falle einer weiteren Eskalation kann diese Gasleitung nicht in Betrieb genommen werden“, sagte sie dem ZDF.

Baerbock machte die Erklärungen nach dem G7-Treffen, bei dem es um die Spannungen zwischen der Ukraine und Russland ging. In der britischen Hafenstadt Liverpool trafen sich die Außenminister von Kanada, Frankreich, Japan, Italien, Deutschland und den Vereinigten Staaten.

Pipeline-Konflikt

Briten und Amerikaner haben sich zuvor besorgt über den Aufbau russischer Truppen an der Grenze zur Ukraine geäußert. Sie befürchten, dass dies der Auftakt zu einer russischen Invasion ist. Moskau bestreitet, Pläne für eine Invasion zu haben.

Die Nord Stream 2 ist seit Jahren Gegenstand eines hitzigen politischen Streits zwischen Russland, den USA und Europa. Washington argumentiert, dass Europa zu abhängig von russischem Gas werde und daher Gefahr laufe, Opfer von Energieerpressung zu werden. Russland könnte politischen Druck auf gefährdete Länder in Osteuropa wie die Ukraine ausüben.

Im vergangenen Sommer gaben Washington und Berlin eine gemeinsame Erklärung ab, um zu verhindern, dass Russland die Pipeline für politischen Druck „missbraucht“. Anschließend warnten sie Russland, „das Land durch die Verhängung von Sanktionen für seine Aggression und bösartigen Aktivitäten zur Rechenschaft zu ziehen“.

Bundeskanzler Scholz sagte gestern bei einem Arbeitsbesuch in Polen, Deutschland werde die Ukraine weiterhin als Gastransitroute nach Europa fördern. „Wir fühlen uns weiterhin dafür verantwortlich, dass der Gastransit in der Ukraine weiterhin erfolgreich verläuft“, sagte Scholz.

Die Gaspipeline Nord Stream 2 wurde gerade fertiggestellt, aber die deutschen Behörden haben ihre Inbetriebnahme noch nicht genehmigt. Eine Reihe europarechtlicher Voraussetzungen sind noch nicht erfüllt.

Helfried Beck

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