Deutschland-Einreiseverbot für Antifa? | GLOBALE INFORMATIONEN

Seit dem G8-Gipfel in Genua 2001 werden Reiseverbote gegen linke Aktivisten verhängt – allerdings erst gegen Fußballfans. Jetzt hat die Bundespolizei den Vorsitzenden des VVN-BdA (eine renommierte Organisation von Überlebenden der NS-Verbrechen) am Flughafen an der Ausreise gehindert.

Matthäus Monroy |

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(A Deutsche Fassung erschienen in der Tageszeitung Neues Deutschland (nd)Übersetzung globalinfo.nl, Foto; Proteste gegen Nazi-Aufmärsche in Sofia (VVN BdA)

Bereits am 24. Februar hatte die Bundespolizei in Deutschland den Präsidenten des Verbandes verfolgter Nazis (VVV) daran gehindert (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, VVN-BdA), Florian Gutsche, verließ das Land am Berliner Flughafen. Die Organisation hat dies getan Anfang dieser Woche angekündigt. Gutsche war auf dem Weg nach Bulgarien, wo er als Beobachter an den internationalen Demonstrationen gegen den faschistischen „Lukow-Marsch“ in Sofia teilnehmen wollte.

Der 34-Jährige wurde mit einem sechsseitigen „Reiseverbot“ freigelassen, das am Wochenende für alle Auslandsreisen galt. Ein solches Reiseverbot ist nach dem möglich Passrecht; Zuwiderhandlung droht Haft.

Zuvor hatte die Polizei Gutsche zwei Stunden lang festgenommen und verhört und auch sein Gepäck durchsucht. Gefunden wurden ein schwarzer Pullover, eine schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre des VVN-BdA. Die Bundespolizei sah „Utensilien, die eindeutig linken Phänomenen zuzuordnen sind“. Gutsche wird daraufhin vorgeworfen, sich an gewalttätigen Auseinandersetzungen in Sofia beteiligen zu wollen.

In linken Kreisen sind „Reiseverbote“ spätestens seit dem G8-Gipfel in Genua 2001 bekannt; Ehrhart Körting, sozialdemokratischer Innensenator von Berlin, sagte:Es gibt kein verfassungsmäßiges Recht, das Land zu verlassen“. Die Sperren haben ihren Ursprung jedoch im Fußball. Während der Weltmeisterschaft 1998 in Lens, Frankreich, Gendarm Daniel Ebene von deutschen Hooligans schwer verletzt.

Der Anschlag in Frankreich hat zu neuen Formen der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Polizeikräften geführt, darunter der verstärkte Austausch personenbezogener Daten potenzieller „Unruhestifter“, um ein Ausreise- oder Einreiseverbot zu verhängen. Schon seit dem G8-Gipfel fordert die Politik regelmäßig die Einrichtung eines europäischen „Unruhestifter-Registers“; bisher existieren diese Datensammlungen – wie in Deutschland – aber nur auf nationaler Ebene.

Die Bundespolizei hatte ihre „Reiseverbote“ gegenüber Fußballfans stets damit begründet, dass sie „das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland schädigen“ könnten. Dieser Textbaustein wurde zunächst für linke politische Aktivisten und später auch für rechte politische Aktivisten übernommen. Dieselbe Formulierung findet sich auch in dem Befehl, den der Antifa-Aktivist Gutsche von der Bundespolizei erhalten hat.

Die Frage ist, wie die Berliner Flughafenagenten auf Gutsche aufmerksam wurden. Da Bulgarien noch kein Vollmitglied des Schengen-Raums ist, müssen Reisende die Passkontrolle passieren. Dort sei Gutsche bereits von einem Zivilbeamten erwartet worden, bestätigt er gegenüber „nd“.

Möglicherweise wurde die Bundespolizei von der Fluggesellschaft über die bevorstehende Reise informiert. Es ist die Hypothese von Reiseblogger Edward Hasbrouck, der in den USA lebt und seit Jahren auf diese heimliche Suchtechnik aufmerksam macht. Grundlage der Technik ist die Fluggastdatengesetz, mit dem die Bundesregierung eine EU-Verordnung umsetzt. Reisebüros und Fluggesellschaften müssen die Daten der Reisenden bei der Flugbuchung und ein zweites Mal beim Boarding an eine „Passagierinformationsstelle“ des Bundeskriminalamts (BKA) weitergeben.

Personenbezogene Daten werden automatisch getestet zu polizeilichen Datenbanken in Deutschland und auf EU-Ebene. Werden Personen erfasst, wird ein „Trefferbericht“ erstellt. Diese wird zunächst vom BKA geprüft und dann „zwecks Umsetzung der Fahndungsmaßnahme“ an die Bundespolizei weitergeleitet. Je nach Staatsanwaltschaft erfolgt dann die Festnahme, offene oder verdeckte Überprüfung.

Ob Gutsche tatsächlich durch seine Passagierdaten ins Visier der Bundespolizei geriet, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Das würde bedeuten, dass er auch in einer bestehenden Kartei linker „Unruhestifter“ oder „gefährlicher Menschen“ auftaucht. Das könnte der Grund dafür sein, dass Gutsche im „Reiseverbot“ als „Linksextremist“ geführt wird. Dazu äußerte sich die Bundespolizei auf „nd“-Anfrage jedoch nicht.

Trotz der Repressionen während der grenzüberschreitenden Demonstrationen werde der VVN-BdA „antifaschistische und befreundete gesellschaftliche Gruppen in Osteuropa weiterhin so gut wie möglich unterstützen“, schrieb die Organisation in ihrer Erklärung. Gutsche will gegen die Ausreisesperre Berufung einlegen. Solche Berufungen hatten in der Vergangenheit oft Erfolg, weil die bloße Annahme „sicherer Tatsachen“ nicht ausreicht, um ein Ausreiseverbot zu verhängen. Für ihre Gefahrenprognose muss die Bundespolizei Beweise für eine zu erwartende „Gewalthandlung im Ausland“ erbringen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied.

Trotz Repressalien bei grenzüberschreitenden Protesten werde die VVN-BdA „antifaschistische und zivilgesellschaftliche Gruppen in Osteuropa weiterhin so gut wie möglich unterstützen“, schrieb die Organisation in ihrer Erklärung. Gutsche will gegen die Ausreisesperre Berufung einlegen. Solche Berufungen hatten in der Vergangenheit oft Erfolg, weil die bloße Annahme „sicherer Tatsachen“ nicht ausreicht, um ein Ausreiseverbot zu verhängen. Die Bundespolizei muss für ihre Gefahrenprognose den Nachweis eines zu erwartenden „gewaltsamen Auftretens im Ausland“ erbringen, wie regiert durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Mariele Geissler

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