Deutsche Behörden gewinnen im Kartellverfahren gegen Meta

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Meta legte Berufung gegen eine frühere Entscheidung ein, dass es die privaten Informationen seiner Benutzer missbrauchen würde.

Im Jahr 2019 stellte das Bundeskartellamt, Deutschlands Wettbewerbshüter, fest, dass Meta die privaten Daten seiner Nutzer missbraucht hat, um dann personalisierte Werbung auf ihren Social-Media-Plattformen zu schalten. Meta besitzt unter anderem Facebook, Instagram und WhatsApp und erklärt in seinen Nutzungsbedingungen, dass die Benutzer damit einverstanden sind, dass ihre Daten über die oben genannten Plattformen und durch Cookies auf Websites Dritter unter anderem für Werbezwecke gesammelt und verwendet werden. .

Meta stellt die Zuständigkeit der deutschen Behörden in Frage

Die deutsche Wettbewerbsbehörde urteilte, dass diese Bedingungen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen und untersagte damit Meta, die privaten Daten seiner Nutzer weiterhin in gleicher Weise zu verarbeiten. Gegen diese Entscheidung legte Meta Berufung bei einem deutschen Gericht in Düsseldorf ein. Das US-Tech-Unternehmen bestritt, dass die Wettbewerbsbehörde die Befugnis habe, ein solches Verbot zu verhängen.

Der Düsseldorfer Richter legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor. Dort hieß es in der unverbindlichen Stellungnahme vom vergangenen Dienstag, dass die Kartellbehörden bei Ermittlungen prüfen dürfen, ob Unternehmen die EU-Datenschutzvorschriften einhalten. Reuters berichtet es in a Botschaft. Laut Generalanwalt Athanasios Rantos kann die Einhaltung der Vertraulichkeitsregeln des Abkommens durch ein Unternehmen ein wichtiger Indikator dafür sein, ob das Verhalten des Unternehmens gegen die Wettbewerbsregeln verstößt.

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Exemplarischer Funktionstest

Obwohl das Gutachten des Generalstaatsanwalts keine offizielle Entscheidung ist, wird erwartet, dass das Gericht seiner Empfehlung folgt. Die Entscheidung könnte eine Kettenreaktion von Prozessen auslösen. Wenn die deutschen Behörden erfolgreich sind, könnten sie ihre Kollegen in anderen EU-Ländern ermutigen, ihre Ermittlungen auf der Grundlage von Geheimhaltungsregeln auf große Technologieunternehmen auszudehnen.

Meta ist der deutschen Aufsichtsbehörde bereits aufgefallen, weil sich die Benutzer ihrer Oculus Virtual Reality-Produkte bis August dieses Jahres mit einem Social-Media-Konto anmelden mussten, um die Geräte nutzen zu können. Im Moment reagiert Meta jedoch kühl auf den Rat und gibt an, dass er auf eine endgültige Entscheidung wartet, bevor er die nächsten Schritte festlegt.

Helfried Beck

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