„Der zu Tode geprügelte Tatverdächtige, ein Transmann, Deutschland ist ein ehemaliger Boxchampion mit russischer Staatsangehörigkeit und Vorstrafen“ | Im Ausland

Der Mann in den Zwanzigern, der verdächtigt wird, am vergangenen Wochenende bei einer Pride-Veranstaltung in Münster, Deutschland, einen 25-jährigen Transmann zu Tode geprügelt zu haben, ist dem zufolge Bild am Sonntag ein abgelehnter Asylbewerber aus Russland mit einer „frischen“ Verurteilung wegen Körperverletzung.

Der am Freitag festgenommene Verdächtige erschien gestern vor dem Ermittlungsrichter, der seine Untersuchungshaft wegen Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge verlängerte. Nach Angaben der Deutschen Sonntagszeitung handelt es sich um Nuradi A., russischer Staatsangehörigkeit, der 2017 deutscher Junioren-Boxmeister geworden wäre. Nicht unerheblich angesichts der Tatsachen des gewalttätigen Vorfalls, dessen er verdächtigt wird.

Der Mann in den Zwanzigern soll am vergangenen Samstag während der Feierlichkeiten zum Christopher Street Day in der Innenstadt einem 25-jährigen Transgender Malte C. ins Gesicht geschlagen haben. weil er drei lesbische Frauen verteidigte, die Opfer homophober Gewalt wurden des angeblichen Homosexuellenhassers. Als er eingriff, schlug ihm der Mann so hart ins Gesicht, dass er das Gleichgewicht verlor. Beim nächsten Schlag verlor C. das Bewusstsein und fiel mit dem Kopf auf den Asphalt. Der Angreifer floh mit einem Begleiter, das Opfer wurde im Krankenhaus im künstlichen Koma gehalten. Er erlag am Freitagmorgen seinen Verletzungen.

„Die Verlängerung der Untersuchungshaft ist nicht üblich“

Die Verlängerung der Untersuchungshaft sei in solchen Fällen, so der Anwalt des Verdächtigen, nicht üblich, in denen der Täter „überhaupt nicht wollte, dass das Opfer stirbt“. „Hier ist die Situation wegen der medialen Aufmerksamkeit anders. Zudem hat sich der Ermittlungsrichter an den Vorstrafen meines Mandanten orientiert“, erklärt Siegmund Benecken Bild.

Aus dem Straftatbestand von A. geht laut Zeitung hervor, dass ihn das Landgericht Münster kürzlich wegen Körperverletzung und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe (bei Jugendlichen mindestens sechs Monate, Anm. d. Red.) verurteilt hat. Auch der Lagerarbeiter, der nur über das Abitur verfügt, wurde mehrfach wegen Drogendelikten verklagt, die Anklage jedoch jedes Mal fallen gelassen.

A. soll vor acht Jahren mit seiner Mutter nach Deutschland gekommen sein und vergeblich einen Asylantrag gestellt haben. Er wäre noch nicht abgeschoben worden, weil die deutsche Ausländerbehörde seine Sommeraufenthaltserlaubnis wegen der Kriegslage um ein Jahr verlängert hat. Demnach besteht ein Abschiebungsverbot nach Russland. Laut der Zeitung lebt der 20-jährige Familienvater in Tschetschenien, einer autonomen Republik der Russischen Föderation. Tschetschenen haben die russische Staatsangehörigkeit.

Schockwelle in Münster und Umgebung

Die Nachricht vom Tod von Malte C. an den Folgen seiner Zivilcourage hat Münster und darüber hinaus erschüttert. Bürgermeister Markus Lewe (CDU) zeigte sich entsetzt. „Dieses schreckliche Ereignis zeigt, dass wir uns noch härter für die Gleichstellung und Akzeptanz von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung einsetzen müssen“, sagte er am Freitag.

Der Bürgermeister kündigte an, dass die Flagge von allen öffentlichen Gebäuden der Stadt auf Halbmast gehisst werde und dass er um 18 Uhr an einer Kundgebung gegen schwule Gewalt teilnehmen werde. Laut lokalen Medien zog es mindestens 6.500 Menschen an. Anschließend fand am Tatort eine Gedenkveranstaltung zum Gedenken an Malte C. statt, an der Hunderte Menschen teilnahmen.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden im Jahr 2021 insgesamt 870 Fälle unter der Kategorie „sexuelle Orientierung“ erfasst, davon 164 Gewaltdelikte. In der Kategorie „Geschlecht/sexuelle Identität“ waren es 340 Fälle, darunter 57 Gewalttaten.


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Eleonore Roth

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