Bundesverfassungsgericht lässt antisemitische Statue an Martin-Luther-Kirche stehen

14-06-2022

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© Foto cc: onnola/flickr https://flic.kr/p/r1Nphd

Die umstrittene antisemitische Skulptur an der Kirche in der deutschen Stadt Wittenberg kann dort bleiben. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag. Dies ist ein siebenhundert Jahre altes Relief eines sog Judensau, oder jüdische Sau, die über der Seite einer Kirche hängt, in der Martin Luther einst predigte. Die Kirche steht auf der UNESCO-Liste des Weltkulturerbes.

Das Vorhandensein des Reliefs ist seit 1988, dem Jahr des 50. Jahrestages der Kristallnacht, umstritten. Die Statue zeigt Juden, die an den Brustwarzen einer Sau hängen, während ein Rabbi den Schwanz hebt. Eine mittelalterliche und antisemitische Statue, von der es noch etwa zwanzig in Kirchen und historischen Gebäuden in ganz Europa gibt. 1988 wurde beschlossen, das Relief zu erhalten, aber daneben wurde ein Holocaust-Mahnmal aufgestellt, zusammen mit einer Gedenktafel mit Informationen über den Massenmord an Juden während des Zweiten Weltkriegs.

Vielen Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde in Deutschland war das noch lange nicht genug, so auch Michael Duellmann. Er brachte den Fall vor Gericht und nannte das Bild „verleumderisch und eine Beleidigung für das jüdische Volk, das seine schrecklichen Auswirkungen bis heute zu spüren bekommt“. Duellman hatte vorgeschlagen, die Statue nicht zu zerstören, sondern zu Ehren Martin Luthers in ein nahegelegenes Museum zu verlegen.

In den Jahren 2019 und 2020 haben untergeordnete Gerichte bereits gegen Duellman entschieden und entschieden, dass das Relief an einem zum Weltkulturerbe gehörenden Objekt angebracht war und nicht entfernt werden sollte. Im Jahr 2020 fügte der Richter hinzu, dass das Bild „in seinem aktuellen Kontext“ nicht diffamierend sei und in keiner Weise die Rechte von Duellmann verletze. Am Dienstag bestätigte der Oberste Gerichtshof diese Entscheidung.

Martin Luther war ein ehemaliger katholischer Mönch, der zu einem der Begründer der Reformation wurde. Das Relief an der Kirchenmauer in Wittenberg wird von Luther 1943 in seinem Buch „Vom Schem Hamphoras“ erwähnt. Das von Antisemitismus durchdrungene Buch vergleicht unter anderem Juden mit dem Teufel. Das Buch war später zusammen mit anderen Schriften Luthers eine Quelle für den von den Nationalsozialisten propagierten Antisemitismus.

Mariele Geissler

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