Betrogene Wirecard-Investoren erleiden vor deutschem Gericht eine Niederlage

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Investoren von Wirecard, die nach Bilanzbetrug in Konkurs gegangen ist, haben keinen Anspruch auf Entschädigung durch die deutsche Finanzaufsichtsbehörde Bafin. Auch für den Fall, dass der Bafin ein Schnitzer unterlaufen sei, könne Einzelne die Aufsichtsbehörde nicht zur Verantwortung ziehen, urteilte das Frankfurter Gericht.

Der Richter wies vier Klagen von Aktionären des ehemaligen Zahlungsabwicklers Wirecard ab. Zwischen 3.000 und 60.000 Euro hätten sie durch die Insolvenz von Wirecard verloren, sagen sie. Das Fintech, das einst als großes Versprechen für deutsche Innovationen galt, gab 2020 zu, dass fast 2 Milliarden an Vermögenswerten in seiner Bilanz wahrscheinlich nicht existierten. Daraufhin brach das Geschäft zusammen.

Dies ist bereits die zweite Klage gegen die Bafin, die die betrogenen Wirecard-Anleger verloren haben. Insgesamt sind rund 60 Verfahren gegen die Finanzaufsicht anhängig, die laut Kritikern entschiedener gegen das börsennotierte Unternehmen hätten vorgehen können.

Auch die Bafin stand in der Kritik, weil Anleger 2019 längere Zeit nicht auf einen Kursverfall von Wirecard spekulieren durften, den sogenannten Leerverkauf. Schon damals gab es Hinweise darauf, dass Wirecard mit der Buchhaltung gespielt hatte, unter anderem durch Veröffentlichungen der Wirtschaftszeitung Financial Times. Kritiker sagen, die Bafin schütze mit dem Leerverkaufsverbot Wirecard, anstatt den Verdacht gegen das Unternehmen weiter zu untersuchen.

Quelle: ANP

Helfried Beck

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