Bauausführung in Deutschland

Deutschland hat eine wachsende Nachfrage nach neuen Wohnungen. In Verbindung mit einem Mangel an qualifiziertem Personal bietet dieser Sektor Chancen für niederländische Unternehmer. Um eine Tätigkeit in Deutschland auszuüben, müssen Sie die örtlichen Gesetze und Vorschriften kennen bzw Bauordnung† Lesen Sie in diesem Artikel, wie Sie die Auflagen der Bundesregierung zur Durchführung von Bauleistungen in Deutschland erfüllen. So vermeiden Sie Bußgelder, Verzögerungen und Haftung. Der deutsche Zoll prüft regelmäßig, ob niederländische Unternehmen die Regeln einhalten.

Voranmeldung

Handwerker, die in Deutschland eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, müssen sich gemäß Handwerksrecht bei der sogenannten Handwerksrolle anmelden. Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis des deutschen Handwerks und ist Teil der Handwerksordnung. Die Handwerksordnung gibt an, welche Tätigkeiten ohne Lizenz und das Lizenz erforderlich sein.

Bevor Ihr Unternehmen in Deutschland eine zulassungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, müssen Sie Ihr Unternehmen in der Handwerksrolle der regionalen deutschen Handwerkskammer (HWK) in. Der Ort, an dem die erste Leistung erbracht wird, bestimmt das zuständige HWK. Von der Erlaubnispflicht umfasst sind auch handwerkliche Berufe, die nicht mit dem Bau zu tun haben, wie zum Beispiel Friseur oder Bäcker. Nach der Registrierung erhalten Sie pro Aktivität eine Genehmigung für 1 Jahr, die Sie kostenlos verlängern können.

Wenn Sie einen Handwerksberuf ohne Erlaubnis ausüben, müssen Sie dies dem örtlichen HWK melden. Eine Anmeldung bei der Handwerksrolle ist hierfür nicht erforderlich.

Meisters Pflicht

Für die im deutschen Handelsregister ausgeübten Berufe gibt es in Deutschland einen Meisterzwang. Erst mit bestandener Meisterprüfung können Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben. Diese Meisterprüfung ist eine „Meisterprüfung“, die Sie in Ihrem eigenen Fachgebiet bestehen müssen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Meisterbrief. Mit diesem Schreiben weisen Sie Ihre fachliche Kompetenz nach. Ein solches Qualifikationserfordernis schützt bestimmte Berufe und garantiert ein bestimmtes Qualitätsniveau der Dienstleistung. Diese Qualifikationsvoraussetzung wird auch als Meisterpflicht bezeichnet und gilt für alle Rechtsformen (Quelle: Strick, Rechtsanwälte & Steuerberater).

Die Meisterpflicht gilt für erlaubnispflichtige niederländische Unternehmer, die:

  • In den Niederlanden niedergelassen sein und in Deutschland selbstständig arbeiten.
  • ein Unternehmen in Deutschland gründen und von dort aus ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben.
  • Führen Sie von ihrem Standort in den Niederlanden oder Deutschland selbstständig Arbeiten in Deutschland durch Outsourcing aus.

EU-Erklärung

Ein niederländischer Handwerker, der in Deutschland Bauarbeiten ausführt, kann sich von der Meisterprüfung befreien lassen. Wenn Sie sich als niederländischer Unternehmer bei der Handwerksrolle registrieren lassen, weisen Sie Ihre fachliche Eignung nach mit a EU-Erklärung† Zusätzlich reichen Sie einen Auszug Ihres Unternehmens aus dem Handelsregister der Handelskammer ein.

Bei Einhaltung erhalten Sie eine EU-Erklärung Bedingungen zufrieden. Hier zählen langjährige Erfahrungen aus den Niederlanden als Selbstständiger oder Unternehmer. Vielleicht in Kombination mit einem für diesen Beruf erworbenen Diplom. Die sogenannte Handwerkkarte ist ein Nachweis über die Eintragung bei der Handwerksrolle. Diese Karte müssen Sie oder Ihr Mitarbeiter immer mit an den Ort bringen, an dem die Arbeit stattfindet.

Bei ausländischen Studienanforderungen und Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das IHK-Beratungsteam: 088 585 22 22.

Deutsches Baurecht

Das deutsche Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)† Bevor Sie beginnen, konsultieren Sie einen Rechtsbeistand. Prüfen Sie, ob Ihre Arbeitsweise den deutschen Regeln entspricht.

Mitarbeiter anmelden

Wenn Ihre Mitarbeiter in Deutschland arbeiten, melden Sie diese vor Arbeitsantritt digital bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des deutschen Zolls an. Mit dieser Mitteilung kommen Sie der Entsenderichtlinie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen in Deutschland. Die Meldepflicht gilt auch für kleinere Arbeiten wie Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. das Deutscher Zoll hat mehr Informationen zu Tarifverträgen und anderen Richtlinien.

Regeln für Arbeitgeber

Deutschland hat ein Mindestlohngesetz, das Mindestlohngesetz. Dieses Gesetz regelt den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. das Mindestlohn Kommission bietet Preise an. Dieser Ausschuss prüft alle zwei Jahre, ob der Mindestlohn angepasst werden muss. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,82 € brutto pro Stunde. Ab dem 1. Juli 2022 steigt der Mindestlohn auf 10,45 Euro.

Einige Branchen haben einen deutschen Tarifvertrag mit einem höheren Mindestlohn. Das Ratenverzögerung Das gilt zum Beispiel für das Baugewerbe und für Elektriker, Dachdecker, Maler und Lackierer.

Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Übersicht über die Arbeitszeit pro Arbeitnehmer und pro Baustelle zu führen. Und die erforderlichen Unterlagen müssen auf der Baustelle vorhanden sein. Denken Sie an ins Deutsche übersetzte Arbeitsverträge, Nachweise über die Zahlung des deutschen Mindestlohns, aktuelle Gehaltsabrechnungen, A1-Bescheinigungen und überprüfbare Kranken- und Rentenversicherungen.

Das Team für grenzüberschreitende Arbeit und Unternehmertum (GWO) vom Finanzamt beantwortet Fragen zu Sozialabgaben in Deutschland.

Digitale Meldepflicht

Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, reichen ihre Zollanmeldungen digital ein. Die Meldepflicht gilt auch für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer über ein Zeitarbeitsunternehmen mit Sitz im Ausland einstellen. Dies sind Berichte zum „Mindestlohn“, zum „Arbeitnehmer-Entsendegesetz“ und zum „Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz“. Der deutsche Zoll verwendet Elektronik Meldeportal Mindestlohn

A1-Zertifikat

Wenn Sie vorübergehend in Deutschland arbeiten, können Sie in den Niederlanden sozialversichert bleiben. Im Augenblick A1/Versorgungsbescheinigung nachweisen, dass Sie in den Niederlanden sozialversichert sind. Diese Bescheinigung können Sie bei der Sozialversicherungsanstalt (SVB) anfordern. In diesem Fall zahlen Sie in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge. Es beantwortet Fragen zur Sozialversicherung Deutsches Büro für Angelegenheiten (BDZ) des SVB.

MwSt.-Regeln

Wenn Sie Dienstleistungen für Privatkunden in Deutschland erbringen, kann deutsche Umsatzsteuer anfallen. Die Rückverrechnung der Umsatzsteuer ist für gewerbliche Kunden möglich. So funktioniert die Mehrwertsteuer für internationale Dienstleistungen.

Das Kleve finanzieren organisiert die Umsatzsteuerregistrierung für niederländische Unternehmer. Überprüfen Sie im Voraus, ob Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren müssen.

Freistellungserklärung

In Deutschland gefällt dem Bauherrn generell ein Bauauftrag Bauabzugsteuer in. Diese Steuer beträgt 15 % des Rechnungsbetrages und wird vom Kunden an die deutschen Finanzbehörden abgeführt. Wenn Sie als niederländisches Bauunternehmen die Voraussetzungen erfüllen, können Sie diesen Betrag später beim deutschen Finanzamt geltend machen.

Sie können auch vorab eine Freistellungsbescheinigung anfordern, die Freistellungsbescheinigung, Anträge an das Finanzamt Kleve. Wenn Sie diese Erklärung Ihrem Kunden vorlegen, kann er den vollen Vertragsbetrag bezahlen.

Urlaubsregelung

Erbringen Ihre Arbeitnehmer Bauleistungen, unterliegen Sie als Arbeitgeber ggf. der Beitragspflicht der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) der SOKA-Bau Tücken. Diese Sozialkasse der Bauwirtschaft ist die deutsche Urlaubskasse für Bauarbeiter.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das niederländische SOKA-Bau Team, Telefon: +49 611 70 74 054.

Helfried Beck

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