Deutsche, die ein Dieselauto mit defekter Abgasreinigungsanlage besitzen, können eine Entschädigung erhalten. Das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, hat am Montag zu dieser Frage entschieden. Dies wird von der ANP gemeldet. Auch in den Niederlanden gibt es Entschädigungsmöglichkeiten.
Das deutsche Gericht entschied in mehreren Fällen. Darunter auch Diesel, die über eine Abgasreinigung verfügen, die aber nur bei bestimmten Temperaturen funktionieren. Solche eingeschränkten Systeme sind nicht zulässig, da das Auto immer noch die Emissionsvorschriften nicht einhält.
Cheat-Dieselmotoren sind in dieser Hinsicht anders. Diese wurden in Software geändert, um Testprogramme zu manipulieren.
Bisher wurden bereits 2.000 Fälle beim Bundesgericht eingereicht. Diese Verfahren wurden bis zu dieser Entscheidung ausgesetzt. Darüber hinaus sind Zehntausende Verfahren vor den unteren Instanzen anhängig. Die Fälle, auf die der Bundesgerichtshof sein aktuelles Urteil stützte, betrafen Diesel-Pkw der Marken Volkswagen, Audi und Mercedes-Benz.
Hohe Beträge und Bußgelder
Mehrere Autohersteller können nun vor Gericht erscheinen. Tatsächlich verwenden viele Automobilhersteller Reinigungssysteme, die nur bei bestimmten Temperaturen funktionieren. Im vergangenen Jahr stand Mercedes bereits vor dem Stuttgarter Landgericht. Auch der Hersteller Daimler wurde mit einer Geldstrafe von 870 Millionen Euro belegt, während bei Hyundai und Kia Razzien wegen Dieselgate durchgeführt wurden. Der Dieselgate-Skandal hat deutsche Automobilhersteller Milliarden Euro gekostet. Insbesondere Volkswagen und seine Tochtergesellschaften trugen einen Großteil der Kosten.
Auch in den Niederlanden und im Rest der Welt laufen Schadensersatzklagen. Es ist noch nicht klar, welche zusätzlichen Kosten durch diese Entscheidung entstehen werden.
Niederländische Ansprüche
Unabhängig von der deutschen Entscheidung erhebt die niederländische Rechtsorganisation MKB-claim heute eine Massenklage für Unternehmer, die zwischen 2009 und September 2019 ein neues oder gebrauchtes Dieselauto gekauft haben.
Die Organisation geht davon aus, dass Käufer Opfer betrügerischer Dieselfahrzeuge geworden sind. Käufer haben ein Auto mit einem nicht funktionierenden System gekauft, was den Restwert mindern oder mindern könnte. KMU fordern daher Ersatz des vom Unternehmer erlittenen Schadens, auch wenn sich das Fahrzeug nicht mehr in seinem Besitz befindet.
Laut Stef Smit, Leiter von MKB-Claim, kommt es aufgrund der Fälschung nicht auf Schäden am Fahrzeug an, beispielsweise durch einen geringeren Inzahlungnahmewert. „Es gab bereits Entscheidungen von Richtern. Anders ausgedrückt: Sie haben ein Fahrzeug gekauft, das nicht den Vorschriften entsprach. Als Kunde haben Sie zu viel bezahlt.
Bisherige Erfolge
Ihm zufolge hat die Organisation ihren Fall bereits vor Gericht gewonnen. Der Richter entschied, dass Verbrauchern 3.000 Euro für neue Dieselautos und 1.500 Euro für gebrauchte Modelle zustehen. „Wir rechnen mit ähnlichen Beträgen für Unternehmen.“
Der Diesel ist tatsächlich in der Ecke, wo die Schläge kommen
Laut Smit erhält die Organisation immer mehr Anfragen von Unternehmen. Es überrascht nicht, dass Diesel beliebter ist. Doch laut Smit übernimmt der Diesel die Oberhand. „Diesel ist tatsächlich in der Ecke, wo die Schläge stattfinden. Ein gutes Beispiel sind Umweltzonen.
Kontrolle des Nummernschildes
Die Organisation bietet Unternehmen die Möglichkeit zu prüfen, ob sie berechtigt sind. Zu diesem Zweck kann ein Unternehmen das Kfz-Kennzeichen auf seiner Website eingeben. Nach der Eintragung beteiligt sich ein Unternehmen sofort an der Schadensregulierung und erhält eine digitale Akte, auf der Kaufrechnungen und Zulassungsbescheinigungen abgelegt werden können. „Wir erleichtern ihnen die Ausübung ihrer Rechte“, erklärt Smit. Auch jetzt exportierte Autos werden erkannt und können zugelassen werden.
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